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08/2001
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DDR-Bestimmungen formal aufheben

(re) Eine Reihe von als Bundesrecht fortgeltende Rechtsbestimmungen der DDR, die heute gegenstandslos sind oder nicht mehr angewandt werden, sollen formal aufgehoben werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/6811) vorgelegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108053e
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