Gesetzentwurf
Der Grundwehrdienst soll künftig nur noch neun Monate betragen
(vt) Der Grundwehrdienst soll von zehn auf neun Monate verkürzt werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 14/6881) vorgelegt, der am 26. September an den Verteidigungsausschuss überwiesen wurde. Künftig soll auch die Möglichkeit bestehen, die Dienstzeit je nach Bedarf der Streitkräfte am Stück oder in Abschnitten abzuleisten.
Laut Regierung führt dies auch zu einer Verkürzung des Zivildienstes von elf auf zehn Monate. Ebenfalls werde die Mindestverpflichtungszeit für Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz als Voraussetzung für deren Nichtheranziehung zum Wehrdienst entsprechend angepasst.
Die Regierung plant ferner, die "unausgewogene Altersstruktur" der Offiziere und Unteroffiziere auf Dauer zu bereinigen. Mit einem Personalanpassungsgesetz soll deshalb erreicht werden, dass in den Jahren 2002 bis 2006 bis zu 3.000 Berufssoldaten ab dem 50. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden können, sofern ein dienstliches Interesse vorliegt.
Dazu heißt es weiter, damit dieses Ziel von den Betroffenen als hinreichend attraktiv empfunden werde, sei geplant, bei Soldaten bis zur Besoldungsgruppe A15 einschließlich auf Versorgungsabschläge zu verzichten. Bei Soldaten ab der Besoldungsgruppe A16 ist eine Kürzung der Versorgungsbezüge um höchstens fünf Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge beabsichtigt.
Die Regierung verweist darauf, lege man das derzeitige Personalstrukturmodell der Streitkräfte zu Grunde, betrügen die Überhänge in den Geburtsjahrgängen 1945 bis 1968 etwa 4.500 Berufsoffiziere und rund 3.500 Berufsunteroffiziere. Ein Abbau dieser Überhänge bei regulärem Eintritt in den Ruhestand sei erst in über 25 Jahren erreichbar.
Jüngere Berufssoldaten in überbesetzten Geburtsjahrgängen würden allerdings auch dann, wenn die angestrebten Maßnahmen umgesetzt würden, erst in bis zu 17 Jahren erfasst. Deshalb bedarf es laut Regierung eines Anreizes für diese Betroffenen, ihr Dienstverhältnis in das eines Soldaten auf Zeit zu verändern.
Gedacht ist in diesem Zusammenhang an eine "abgestufte erhöhte Übergangshilfe". Die Regierung beziffert die Netto-Mehrkosten auf Grund ihrer Initiative im Verteidigungshaushalt für das kommende Jahr mit rund 84,67 Millionen DM. In den Folgejahren bis 2011 würden insgesamt rund 1,65 Milliarden DM an zusätzlichen Kosten entstehen.