LÄNDERKAMMER
Ambulanten Hospizdiensten Zuschuss zu Personalkosten zahlen
(ge) Ambulante Hospizdienste sollen einen angemessenen Zuschuss zu den für ehrenamtliche Arbeitskräfte notwendigen Personalkosten erhalten. Mit einer solchen Zuschussregelung für die für die Vorbereitung, Betreuung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern anfallenden Personalkosten würde dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei der ambulanten Hospizarbeit um eine gesellschaftliche Aufgabe handelt, deren Förderung nicht ausschließlich den Krankenkassen überlassen werden darf, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/6754).
Mit diesem will die Länderkammer nach eigenen Angaben den Grundsatz "Ambulant vor stationär" stärken. Die Hospizarbeit werde von den gesetzlichen Krankenversicherungen gefördert, um ein Sterben zu Hause zu ermöglichen. Damit werde der ambulante, kostengünstigere Bereich gestärkt und die Anforderungen an den Ausbau stationärer Angebote würden begrenzt.
Ziel des Gesetzentwurfes sei es nicht, die mitmenschliche Zuwendung, die in der Sterbebegleitung insbesondere durch die ehrenamtliche Arbeit selbst geleistet werde, in irgendeiner Form zu vergüten. Auf der anderen Seite sei eines der größten Probleme der ambulanten Hospizdienste, die Rahmenbedingungen der eigentlichen Arbeit zu sichern. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter müssten zum Beispiel in Einführungskursen auf ihre schwierige Aufgabe vorbereitet werden. Die Dienste bräuchten eine Fachkraft, die den Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter koordiniert und sie schult und anleitet.