PDS-ANTRÄGE
300 Millionen DM für Programm zum Stadtumbau Ost bereitstellen
(vb) Die Regierung soll für das im August vom Bundeskabinett angekündigte Stadtumbauprogramm Ost von 2002 bis 2005 jährlich 300 Millionen DM aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereitstellen. Über die weitere Förderung ab 2006 soll zu gegebener Zeit entschieden werden, verlangt die PDS in einem Antrag ( 14/6848). Darin fordert sie die Regierung auf, die Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wohnungsleerstand Ost zu modifizieren und umzusetzen.
Die Länder hätten sich an dem Programm mit ebenfalls 300 Millionen DM jährlich zu beteiligen. Anzustreben sei zudem eine Beteiligung der Kommunen mit 150 Millionen DM jährlich. Auch sei zu gewährleisten, dass eine Mindestsumme von 750 Millionen DM jährlich für das Stadtumbauprogramm nicht unterschritten wird.
Gefördert werden sollen vor allem Stadtentwicklungskonzepte unter Beteiligung der Wohnungswirtschaft und von Mietervertretungen, der Rückbau von Wohngebäuden, die Anpassung der städtischen Infrastruktur und die Wiedernutzung der freigewordenen Flächen sowie die Verbesserung des Wohnumfelds. Die Zuschüsse für Abriss und Rückbau sollten an die Wohnungsunternehmen pauschal vergeben werden, so die Abgeordneten. Die Höhe der Pauschale wird dabei mit mindestens 150 DM pro Quadratmeter angegeben. Erhöht werden müsse die Investitionszulage für Mietwohnungen des innerstädtischen Altbaus und für denkmalgeschützte Bauten. Die PDS empfiehlt, den Fördersatz von 15 auf 22 Prozent anzuheben und die förderfähigen Kosten von 1.200 DM auf maximal 2.400 DM pro Quadratmeter bei einem förderfähigen Selbstbehalt von 100 DM pro Quadratmeter zu erhöhen. Für Neubauten sollte die Investitionszulage gestrichen werden, verlangt die Fraktion. Außerdem schlägt sie vor, die Grundförderung der Eigenheimzulage für Erwerb und Sanierung im Bestand auf das Niveau der jetzt gültigen Zulage für Neubau von 2.500 DM pro Jahr auf 5.000 DM pro Förderjahr anzuheben.
In einem weiteren Antrag ( 14/6849) tritt die PDS dafür ein, dass auch jene ostdeutschen Wohnungsunternehmen, deren Leerstand unter 15 Prozent liegt, die aber trotzdem Wohnungen abreißen müssen, von der Altschuldenbelastung dieser Wohnungen befreit werden. Die Fraktion verweist darauf, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bei ihren Vorschlägen zum Wohnungsleerstandsproblem in Ostdeutschland die Problematik der Altschulden ausgespart habe.