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10/2001
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"ZWEITES SICHERHEITSPAKET" AN DEN INNENAUSSCHUSS ÜBERWIESEN

Entwurf zur Terrorismusbekämpfung sieht zahlreiche Gesetzesänderungen vor

(in) Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) vorgelegt ( 14/7386), der am 15. November beraten und an den Innenausschuss überwiesen wurde (siehe Vorseite).

Danach sollen die Gesetze für den Bundesverfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abwehrdienst (MAD), den Bundesnachrichtendienst (BND), den Bundesgrenzschutz (BGS), das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Ausländergesetz geändert werden, damit die Sicherheitsbehörden die gesetzlichen Kompetenzen erhalten, um Datenaustausch, Grenzkontrollmöglichkeiten und Identitätssicherheit zu verbessern und die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern sowie Extremisten im Inland besser zu erkennen.

Änderungen gibt es danach auch für das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweise, das Vereinsgesetz (siehe unten), das Bundeszentralregistergesetz, das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches, das Luftverkehrsgesetz und das Energiesicherungsgesetz. Änderungen und Erweiterungen sind nach Ansicht der Fraktionen unter anderem notwendig, um die Überprüfung bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten zu verstärken, die Rechtsgrundlage für die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässen und Personalausweisen zu schaffen, Sozialdaten wirkungsvoller bei der Rasterfahndung zu verwenden, den Schusswaffengebrauch in Flugzeugen der Polizei vorzubehalten und eine uneingeschränkte Energieversorgung bundesweit sicherzustellen.

Die Koalition begründet den Gesetzentwurf mit der neuen Dimension des Terrorismus, der Sicherheitsbehörden vor neue schwierige Aufgaben stelle. Hinter den brutalen, menschenverachtenden und fanatischen Anschlägen in den USA stehe ein staatenübergreifendes Netz logistischer Verknüpfungen und operativer Strukturen, deren Bekämpfung die Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente notwendig mache. Niemand könne ausschließen, dass auch Deutschland das Ziel solcher Terroranschläge werde. Es sei Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, um mögliche Gefahren für die innere Sicherheit und Ordnung gegen Angriffe von innen und außen frühzeitig zu erkennen und alles Erforderliche zu tun, um das Risiko von Anschlägen so gering wie möglich zu halten.

Die Kosten für Bund, Länder, private Wirtschaft und Verbraucher seien noch nicht bezifferbar. Erweiterte Ermittlungs- und Befugniskompetenzen, die Intensivierung der Kontroll- und Sicherheitsaufgaben durch VfS, BGS und BKA, die Verbesserung der Datenbestände und Aufwendungen für den Datenaustausch werde auch für die Folgejahre zu einem finanziellen Mehraufwand beim Bundesministerium des Inneren führen. Gleiches gelte für das Auswärtige Amt, die Ausländerbehörden und die Bundesländer.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110022a
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