GESETZENTWURF VON SPD UND B 90/GRÜNE
Juristenausbildung stärker am Bild des Anwalts ausrichten
(re) Eine Reform der Juristenausbildung ist Ziel eines Gesetzentwurfes von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/7176). Die Koalitionsfraktionen stellen darin fest, die derzeitige Ausbildung sei weitgehend auf den Richterberuf ausgerichtet. Rechtsberatung und -gestaltung spielten hingegen eine nur untergeordnete Rolle. Insbesondere bereite die Ausbildung unzureichend auf den Anwaltsberuf vor und werde zu sehr von der Examensvorbereitung dominiert.
Der Vorbereitungsdienst soll deshalb nach dem Willen der Koalitionsfraktionen stärker am Bild des Rechtsanwalts ausgerichtet werden. Pflichtstationen sollten künftig jeweils drei Monate, die bei einem Rechtsanwalt aber zwölf Monate dauern. Dadurch könnten sich Referendarinnen und Referendare intensiver als bislang in die anwaltliche Praxis einarbeiten. Sie könnten zudem besser in den Ablauf einer Rechtsanwaltskanzlei eingebunden werden.
Die Initiative sieht zudem vor, dass junge Juristen vor einer Tätigkeit als Richter die dafür erforderliche Berufs- und Lebenserfahrung haben sollten. Dies könne insbesondere durch eine zweijährige Tätigkeit in anderen juristischen Berufsfeldern nachgewiesen werden.
Die Koalition strebt außerdem an, die Zweistufigkeit der juristischen Ausbildung – Studium und berufspraktischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) – beizubehalten. Sie beabsichtigt dabei, die Prüfungen in den Wahlfächern vollständig auf die Universitäten zu übertragen.
Die universitäre Prüfung soll nach dem Willen der Fraktionen in allen Bundesländern gleichermaßen zu 50 Prozent in die Gesamtnote einfließen. SPD und B 90/Grüne lehnen es aber ab, die Prüfungskompetenz vollständig auf die Universitäten zu übertragen, da dies die Vergleichbarkeit der Abschlüsse in Frage stellen könnte.