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10/2001
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UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS "PARTEISPENDEN"

Koch weist Ausschuss-Verlangen auf Eidesleistung zurück

(bn) Aus "generellen Erwägungen" hat der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) am 15. November das Verlangen des Parteispenden-Untersuchungsausschusses auf Eidesleistung zurückgewiesen. Er empfinde den Vereidigungsantrag nicht als Beitrag, der mit Aufklärung zu begründen sei. Vielmehr habe er das Ziel, ihn "öffentlich an den Pranger zu stellen".

Koch betonte, er habe bei seinen beiden Vernehmungen jede ihm gestellte Frage nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Keine seiner Aussagen sei von Zeugen bestritten worden. Auch sei vom Ausschuss selbst kein Widerspruch behauptet worden. Es gebe somit keinen durch Vereidigung aufzuhellenden Widerspruch in seinen Aussagen, so der Zeuge.

Er räumte erneut ein, die unkorrekte Buchung von Spenden sei ein schwerer Fehler gewesen. Er habe aber alles getan, so Koch, um die Fehler offen zu legen, zu beseitigen und Vorsorge zu treffen, dass sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Alle von ihm veröffentlichten Aufklärungsergebnisse hätten sich im Verlauf der Untersuchungen bestätigt.

Der Rechtsbeistand des Ministerpräsidenten, Professor Rainer Hamm, übergab nach mündlicher Begründung dem Ausschuss ein umfangreiches Rechtsgutachten, in dem er zu dem Schluss kam, dass der Untersuchungsausschuss zur Vereidigung nicht berechtigt sei.

Akteneinsicht in "großem Umfang"

In einer informatorischen Anhörung hat am Tag zuvor Hans-Joachim Höllein, Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, dem Untersuchungsausschuss über seine Tätigkeit als Berichterstatter für das hessische Wahlprüfungsgericht Auskunft gegeben.

Sein Untersuchungsauftrag, erteilt im März 2000, sei unter anderem gewesen, beim CDU-Landesverband Hessen Nachforschungen über die Finanzierung der im Rahmen des Landtagswahlkampfs durchgeführten Umfrageaktion zur doppelten Staatsbürgerschaft anzustellen und für den Zeitraum November 1998 bis März 1999 bestimmte Kontenbewegungen zu ermitteln.

Nach mehrmonatiger Verzögerung habe er schließlich am 24. Januar 2001 von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Akteneinsicht erhalten in einem für ihn "überraschend großen Umfang", so Höllein. "Sämtliche relevanten Dinge", die sich auf die Finanzierung der Umfrageaktion bezogen haben, seien greifbar gewesen.

Wahlprüfungsverfahren wurde eingestellt

Das hessische Wahlprüfungsgericht hatte nach Angaben des Verwaltungsrichters Anfang März 2000 ein bereits abgeschlossenes Wahlprüfungsverfahren mit der Begründung wieder aufgenommen, dass man in der bekannt gewordenen Verwendung von nicht deklarierten Geldern im Wahlkampf durch die CDU einen Verstoß gegen die guten Sitten sehe und dieser Verstoß Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt habe.

Er habe bei seiner Untersuchung, so Höllein, feststellen können, dass die Wahlkampfaktion tatsächlich aus einem Konto finanziert worden war, das aus Vermögen der "Stiftung Zaunkönig" gespeist wurde. Das Wahlprüfungsverfahren sei dann jedoch auf Grund einer vom Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres verkündeten Entscheidung zur Auslegung des Tatbestands der "guten Sitten", durch welche die entsprechende Vorschrift der hessischen Verfassung deutlich beschränkt worden sei, eingestellt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110079a
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