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01/2002
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GESETZENTWURF VORGELEGT

Regierung: Mazedonien an die Europäische Union heranführen

(aw) Die Bundesregierung sieht in der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits den bisher wichtigsten Schritt, das Land an die EU heranzuführen.

Dies erklärt sie in einem Gesetzentwurf ( 14/7766), den sie zu dem am 9. April 2001 unterzeichneten Abkommen vorgelegt hat.

Damit habe Mazedonien zwar nicht einen Kandidatenstatus für den EU-Beitritt, doch biete das Abkommen lohnende wirtschaftliche und politische Perspektiven, welche die spätere Integration in EU-Strukturen nicht ausschlössen. Zu diesem Zweck habe die EU die "Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen" entwickelt, um die Möglichkeit einer stufenweisen Annäherung zu bieten.

Als wesentliche Elemente des Abkommens nennt die Regierung den Status eines "potenziellen Kandidaten" für eine mögliche langfristige EU-Beitrittsperspektive für Mazedonien. Zudem werde der beidseitige Handel in einer längeren Übergangsfrist von zehn Jahren weitestgehend liberalisiert. Auch übernehme Mazedonien einen Teil des EU-Rechts. Die EU habe gegenüber dem Land deutlich gemacht, dass nur ein intensiver Dialog mit der albanischen Minderheit Stabilität und Frieden sichern könne. Dieser müsse die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben des Landes uneingeschränkt ermöglicht werden. Angesichts der jüngsten bewaffneten Zwischenfälle zwischen slawo-mazedonischer Mehrheit und albanischer Minderheit habe die EU keine Zweifel daran gelassen, dass die Umsetzung des Abkommens im direkten Zusammenhang mit einem erfolgreichen Dialog zwischen den Bevölkerungsgruppen stehe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201076a
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