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02/2002
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An Reform der Deutschen Welle festhalten

(ku) Die Regierung hält an der Absicht fest, die Außendarstellung Deutschlands in den Medien zu reformieren. Dabei sei der wesentliche Anteil der Deutschen Welle (DW) zu berücksichtigen, erklärt sie in der Antwort ( 14/8208) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/6954).

Eine Grundreform der DW sei "überfällig", heißt es. Die Kooperation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim gemeinsamen Auslandskanal unter dem Dach der DW stelle zwar einen wichtigen ersten Schritt beim Reformvorhaben dar.

Gleichwohl sei die Novelle des DW-Gesetzes erst für 2003 vorgesehen, wobei die Reform-Grundzüge noch vor der Sommerpause 2002 dargestellt werden sollen. So soll der interkulturelle Dialog eine wesentlich größere Bedeutung erhalten. Zielgruppen seien Deutschsprachige mit längerem oder dauerndem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, nicht Deutschsprachige mit Interesse an Deutschland oder Adressatengruppen bei der Sicherung von Informationsfreiheit sowie Hörer in Krisengebieten.

Aus politischen und technischen Entwicklungen ergebe sich die Notwendigkeit und die Chance, das DW-Angebot künftig intensiver an den Bedürfnissen der Empfänger zu orientieren und Möglichkeiten des Auslandsrundfunks zum internationalen Kulturaustausch verstärkt zu nutzen. Neben klassischen Rundfunkaufgaben soll die Online-Kommunikation mit neuen Formen der Massen- und Individualkommunikation vorrangig werden. Nicht abschließend geklärt sei das Zusammenspiel zwischen deutschem Auslandsrundfunk und dem medialen Außenauftritt der Regierung. Keinesfalls werde aber die regierungsunabhängige, autonome Basis der DW in Frage gestellt, sagt die Regierung. Von den Kürzungen sei die DW bei der Konsolidierung des Bundeshaushaltes seit 1999 ebenso angemessen betroffen wie andere Institutionen. Finanziell habe sich die DW dabei an den gesetzlich gegebenen Möglichkeiten orientiert. So gehe man davon aus, dass die DW bei eigenen Reformüberlegungen Wege finde, ein sich abzeichnendes Defizit auszugleichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202031b
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