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03/2002
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TRITTBRETTFAHRER

Strafandrohung nicht erhöhen

(re) Die Strafandrohung des Paragrafen 126 des Strafgesetzbuches (StGB) für so genannte Trittbrettfahrer soll nicht erhöht werden. Dafür sprach sich der Rechtsausschuss am 20. März aus, als er zwei entsprechende Gesetzesvorhaben der CDU/ CSU-Fraktion ( 14/8201) sowie des Bundesrates ( 14/7616) abwies. Zur Begründung führten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS an, man sehe keinen Handlungsbedarf für eine Strafverschärfung, da es nicht an Reaktionsmöglichkeiten fehle. Die Fraktionen hielten es für wichtig, so genannte Trittbrettfahrer tatsächlich ausfindig zu machen und umgehend zu bestrafen. Rasche Urteile werteten sie gegenüber einer Strafverschärfung als effektiver.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203039c
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