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03/2002
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VIERTES FINANZMARKTFÖRDERUNGSGESETZ ANGENOMMEN

Koalition sieht Finanzplatz gestärkt – Opposition beklagt wesentliche Mängel

(fi) Der Bundestag hat am 22. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland" (viertes Finanzmarktförderungsgesetz, 14/8017) mehrheitlich in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/8600, 14/8601) vom 20. März. Während SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf befürworteten, lehnten ihn CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS ab. Ziel des Gesetzes ist es, die Position der deutschen Börsen und ihrer Marktteilnehmer im internationalen Wettbewerb zu stärken.

In die Abgabenordnung wurde die Verpflichtung der Finanzbehörden aufgenommen, alle Tatsachen, die auf Geldwäsche hindeuten, den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Zugelassen wird ab 1. April 2003 ein automatisierter Abruf der von den Banken bereitzustellenden Konten- und Depotinformationen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn diese Informationen erforderlich sind, um Geldwäsche zu verhindern. Die Bundesanstalt darf die Auskünfte an Strafverfolgungsbehörden und an Gerichte sowie ausländische Stellen weitergeben, wenn es sich nicht um Steuerstraftaten handelt. Die Banken werden verpflichtet, über Sicherungssysteme gegen Geldwäsche und gegen betrügerische Handlungen zu Lasten des Instituts oder der Institutsgruppe zu verfügen.

Der Finanzausschuss hatte den Regierungsentwurf unter anderem dahin gehend geändert, dass eine Anzeigepflicht von Aktienleerverkäufen eingeführt wird, wenn der Wert der Verkäufe und Geschäfte des Auftraggebers in der Aktie an einem Handelstag 2 Millionen € übersteigt.

Der Bundestag nahm auf Empfehlung des Ausschusses eine Entschließung an, welche die Koalitionsfraktionen beantragt hatten; den gleichlautenden Entschließungsantrag ( 14/8672) zogen SPD und Bündnisgrüne daraufhin im Plenum zurück. Der Entschließung zufolge hält es der Bundestag für erforderlich, das "komplexe Verhältnis" der Börsenaufsicht der Länder zu den öffentlich-rechtlichen Börsen und den privatrechtlich organisierten Börsenträgern aufzuarbeiten. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU ( 14/8674) wurde abgelehnt. Im Ausschuss hatten auch die Liberalen einen Entschließungsantrag vorgelegt, der keine Mehrheit fand.

Union und FDP kritisierten vor allem, dass die Ermächtigung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in bestimmten Marktsituationen Leerverkäufe zu untersagen, nicht dazu beitrage, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen. Vielmehr werde Unsicherheit bei den Marktteilnehmern erzeugt. Der automatisierte Abruf von Konteninformationen stelle einen wesentlichen Eingriff in die Rechtsposition der Kontoinhaber dar. Auch müssten die Banken künftig laut Gesetz dafür sorgen, dass ihre Kunden von einem Zugriff der Aufsichtsbehörde auf die Datenbestände nichts erfahren. Den Banken entstünden Kosten in Milliardenhöhe.

Ebenso problematisch sei das so genannte "Konten-Screening". Dabei würden die Banken zu einer permanenten und umfassenden "Rasterung" aller Kundendaten allein auf Grund von einer Abweichung vom bisherigen "Normalverhalten" des entsprechenden Kontos verpflichtet. Für die FDP ist das Gesetz mit Regelungen zur Geldwäschebekämpfung überfrachtet. Die PDS begründete ihre Enthaltung damit, dass der Entwurf trotz allgemeiner Kritik einige begrüßenswerte Ansätze für den Verbraucherschutz der Anleger enthalte.

Die SPD betonte, mit dem Gesetz werde sich der Anleger am Kapitalmarkt sicherer fühlen. Vor allem gelte dies für Kleinanleger, die sich ihre Altersversorgung aufbauen. Das Gesetz sei Teil einer Strategie, den Finanzplatz zu stärken. Die Bündnisgrünen hoben auf die Regelungen zur Transparenz ab, die neue Informationen für die Marktteilnehmer böten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203047a
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