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03/2002
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VORHABEN DER KOALITION

Bundestag für Reform der Sozialhilfe in der nächsten Legislaturperiode

(as) Die Regierung soll die nötigen Vorarbeiten dafür leisten, dass die Sozialhilfe in der nächsten Legislaturperiode reformiert werden kann. Ziele müssten größere Transparenz und Bedarfsgerechtigkeit der finanziellen Leistungen, stärkere Selbstverantwortung der Hilfeempfänger und der Ausbau aktivierender Instrumente der Sozialhilfe sein.

Dies sieht ein Antrag der Koalition ( 14/7293) vor, den der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses ( 14/8531) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen am 14. März verabschiedet hat. Des Weiteren sollen die Integration von Leistungsbeziehern in den Arbeitsmarkt verbessert und die Länder und Kommunen bei der Verwaltungsmodernisierung wirksam unterstützt werden. Ebenfalls gegen die Oppositionsfraktionen wurde ein Gesetzentwurf der Koalition ( 14/7280) beschlossen, wonach die Bestimmungen über die Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe entsprechend den Rentenanpassungen und anderer befristeter Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes bis zum Jahr 2005 verlängert werden sollen. Keine Mehrheit fand dagegen ein Antrag der FDP ( 14/5982), die Einkommensfreibeträge in der Sozialhilfe zu erhöhen, die Anrechnungssätze mit zunehmendem Einkommen langsamer ansteigen zu lassen und den Einkommensteuersatz bereits 2002 auf 15 Prozent zu senken. Die Union enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag der Freien Demokraten. Mit großer Mehrheit zurückgewiesen wurde ein Antrag der PDS ( 14/7298), die Regelsätze des Bundessozialhilfegesetzes fortzuschreiben und bis zum Frühjahr 2002 ein verbessertes System der Regelsatzbemessung zu entwickeln.

Die SPD machte deutlich, dass die jetzt verlängerten Regelungen in der nächsten Legislaturperiode im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialhilferechts neu gestaltet werden sollten. Das Koalitionsanliegen demonstriere den aktiven und positiven Gestaltungswillen und sei gleichzeitig Handlungsrahmen für die Regierung.

Für die CDU/CSU ist es das vorrangige Ziel der Sozialhilfe, die Menschen so schnell wie möglich aus ihrer Notsituation wieder herauszuführen. Die Regierungsfraktionen flüchteten sich in eine erneute Verlängerung der Übergangsregelungen für die Regelsätze. Stattdessen müsse ein völlig neues Regelsatzkonzept vorgelegt werden. Soziale Leistungen sollten an Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung gebunden werden, um so Anreize für die Aufnahme einer Arbeit zu schaffen. Dies fordert die Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 14/8365). Das so genannte Offensiv-Gesetz ("Optimal fördern und fordern – engagierter Service in Vermittlungsagenturen") fasse die Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und Leistungsgewährung in zentralen Vermittlungsagenturen zusammen. So könne die Eigeninitiative von Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern gefördert und der Vorrang von Arbeit vor Sozialleistungen ohne Gegenleistung normiert werden.

Die Grünen erklärten, die Koalition wolle die Eigenverantwortung der Menschen stärken und gleichzeitig die Hilfe aus einer Hand organisieren. Die FDP sei anscheinend bereit, das sozio-kulturelle Existenzminimum gänzlich zu streichen. Dies sei nicht mit dem Regierungseinsatz des Förderns und Forderns vereinbar. Für die FDP ist die vom Bundeskanzler angekündigte Modernisierung der Sozialhilfe ausgeblieben. Der Koalitionsantrag enthalte nur Allgemeinplätze, aber keine konkreten Aussagen. Es sei problematisch gewesen, neben der Sozial- und Arbeitslosenhilfe eine Grundsicherung ins Leben zu rufen. Die PDS kritisierte die Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe. Die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe werde dazu führen, dass Arbeitslose nur noch für einen sehr begrenzten Zeitraum Leistungen aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung erhalten würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203073a
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