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04/2002
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ZWEI INITIATIVEN ANGENOMMEN

Freihandelsabkommen und Armutsbekämpfung verfolgen

(ez) Auf die strikte Einhaltung der Menschenrechte, der demokratischen Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit sowie der verantwortungsvollen Regierungsführung soll die Bundesregierung achten und, wenn erforderlich, die im Abkommen vorgesehenen Konsultations- und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Zwei entsprechende Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnisgrünen ( 14/3396) und der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3771) hat der Bundestag am 25. April angenommen.

Beide gehen auf das am 23. Juni 2000 unterzeichnete Nachfolgeabkommens zu dem im Februar 2000 ausgelaufenen Lomé-Abkommen ein. Danach soll zum einen die Armutsbekämpfung als zentrales Ziel im Vordergrund stehen. Auch wird die Bundesregierung gebeten, die vorgesehene Aushandlung von regionalen Freihandelsabkommen aktiv und im Interesse der Entwicklungsländer voranzubringen. Zum anderen sind Defizite der EU-Entwicklungszusammenarbeit durch eine neue Konzeption der EU-Kommission zur gemeinschaftlichen Entwicklungspolitik zu beseitigen. Beide Anträge wurden in veränderter Fassung auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( 14/6817) beschlossen.

Zu dem gemeinsamen Forderungskatalog beider Initiativen gehört unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der im EG-Vertrag festgelegten Strukturprinzipien der Subsidiarität und Komplementarität im Hinblick auf die Konzeption und Durchführung der EU-Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Cotonou-Abkommens. Im Weiteren soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass "EuropeAid" bei der praktischen Umsetzung von EU-finanzierten Projekten, auch weiterhin auf die in den EU-Mitgliedstaaten vorhandenen, bewährten staatlichen und nicht staatlichen Trägerorganisationen zurückgreift.

Ferner dringen die Abgeordneten darauf, sich für schlankere administrative Verfahren sowie kürzere Entscheidungswege und höhere Flexibilität der EU-Entwicklungszusammenarbeit stark zu machen und so etwa die Anfang 2000 auf über 20 Milliarden Euro angewachsene "Pipeline" noch nicht ausgezahlter Verpflichtungen abzubauen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204035a
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