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04/2002
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Eigentumsvorbehalt schaffen

(re) Handwerksbetrieben soll nach Auffassung der Union ermöglicht werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Wie die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf ( 14/8783) erklärt, seien für sie, wie auch für alle Werkunternehmer die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt zu ändern, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204040c
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