Stiftung für Auslandsinstitute
(bf) Mit großer Mehrheit zugestimmt hat der Bundestag am 26. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8465) zur "Errichtung einer Stiftung Geisteswissenschaftlicher Institute im Ausland". Die Abgeordneten folgten dabei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ( 14/8847).
Danach werden die sieben geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Standorten in Rom, Paris, Washington, London, Warschau, Beirut/Istanbul und Tokio in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung des Bundes zusammengefasst. Die Stiftung mit Sitz in Bonn soll Trägerin der Institute sein. Diese sollen ihre unterschiedlichen Aufgabenprofile behalten und im Rahmen der Stiftung ihre spezifischen Aufgaben weiterhin in eigener Verantwortung vornehmen. Der Stiftungsrat und die Geschäftsstelle sollen sich auf gemeinsam wahrzunehmende Aufgaben der Haushaltsaufstellung und Außendarstellung konzentrieren. Bei der Beratung im federführenden Ausschuss wurde am 17. April auch ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Danach soll die Zahl der Institutsvertreter im Stiftungsrat erhöht werden. Bei den Beratungen im Plenum hatte die FDP-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag ( 14/8907) keinen Erfolg, in dem es unter anderem um das Veto-Recht des Bundes bei der Berufung von Direktoren ging.