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04/2002
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TRANSRAPID

Bundestag soll bei Entscheidungen mitwirken

(vb) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine Kabinettsentscheidung zum geplanten und unterstützten Verlauf von Transrapid-Anwendungsstrecken zu treffen und dafür zu sorgen, dass sich der Bundestag mit dieser Vorlage befassen kann.

In einem Antrag ( 14/8590) heißt es, den Bundestagsausschüssen sei durch Vorlage der Gutachten nachzuweisen, dass die ausgewählten Strecken wirtschaftlich sind. Darzustellen seien auch die Auswirkungen der Aussage von Bundesverkehrsminister Bodewig vor dem Haushaltsausschuss am 20. Februar, wonach der Bundesanteil von 2,3 Milliarden Euro aus dem Fonds des Verkehrshaushaltes gewonnen werden müsse. Vor allem sei zu sagen, welche Vorhaben gekürzt, gestreckt oder aufgegeben werden müssen. Schließlich will die Fraktion erfahren, was die Regierung meint, wenn sie von "anderen Bundesmitteln" für Transrapidstrecken spricht. Ebenso wird verlangt, dass sie einen Obergutachter bestellt und die vorliegenden Gutachten prüfen und bewerten lässt. Auch sei der Bundesrechnungshof mit einer gründlichen Prüfung zu beauftragen, heißt es in dem Antrag.

Bisherige Zusagen gerügt

Die Parlamentarier kritisieren, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig (SPD), bereits 1,75 Milliarden Euro für die geplante Magnetschwebebahn zwischen Düsseldorf und Dortmund und 550 Millionen Euro für die Strecke zwischen Innenstadt und Flughafen München zugesichert habe, obwohl der Deutsche Bundestag bisher keine Finanzierungsmittel für die beiden Strecken beschlossen habe. Die beiden Zusicherungen sollten von den Landesregierungen bereits als ausreichende Planungsgrundlage herangezogen werden. Dies verstößt gegen die Mitwirkungsrechte des Parlaments, glaubt die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204076a
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