Deutscher Bundestag
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Februar 1/2003
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(1) Diskontinuität

Der Wähler überträgt die Verantwortung, in seinem Namen verbindlich für die Allgemeinheit zu entscheiden, immer nur auf Zeit. Neue Wahl – neue Verantwortung. Deshalb besteht für den Bundestag das Prinzip der Nicht-Fortsetzung, der Diskontinuität. So wie stets neue Abgeordnete nach einer Wahl ins Parlament einziehen, die Karten auch in der Frage von Regierung und Opposition immer wieder neu gemischt werden, fängt auch jeder Bundestag ganz neu an. Alle Gesetzesvorhaben, die ein Bundestag bis zum Ende seiner Wahlperiode nicht abgearbeitet hat, müssen nach der Wahl in den frisch gewählten Bundestag neu eingebracht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301009b