Deutscher Bundestag
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Februar 1/2003
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(7) Obleute

Obleute sind diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen einerseits die Hauptansprechpartner für die Fraktionsführungen darstellen, andererseits aber auch den Kurs der Fraktionsführung in den jeweiligen Fachfragen mitbestimmen. Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zu ihren regelmäßigen Besprechungen zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301009h