Ausschuss für Kultur und Medien
Dialog der Kulturen
Das Aufgabengebiet des Ausschusses umfasst neben dem Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auch die auswärtige Kulturpolitik mit den Schwerpunkten Goethe-Institut Inter Nationes, Auslandsschulen und Dialog der Kulturen. Dabei hat gerade die auswärtige Kulturpolitik nach Überzeugung des Ausschusses auch sehr viel mit Außen- und Sicherheitspolitik, mit präventiver Friedenspolitik, zu tun.
Der Ausschuss befasst sich in erster Linie mit Kulturbelangen, die von nationaler Bedeutung sind, da die Kulturpolitik grundsätzlich Angelegenheit der Länder ist. Das breite Themenspektrum reicht dabei von der Kulturförderung über die Erinnerungskultur bis zur Filmförderung. Mit dem Ausschuss für Kultur und Medien haben Künstler und Kulturschaffende überdies auf Bundesebene einen wichtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen.
Der Ausschuss wird sich demnächst unter anderem mit dem Thema „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ beschäftigen. Als zentrale Gesetzesvorhaben stehen im Jahre 2003 die Novellierung des Filmförderungsgesetzes und die Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes an. Die Deutsche Welle benötigt einen neuen Programmauftrag, in dem auch Online-Angebote verankert sind, die zunehmend von interessierten Menschen rund um den Globus genutzt werden. In vielen Teilen der Welt leisten die Sendungen der Deutschen Welle einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierung. Bei der Filmförderung, deren geltende gesetzliche Grundlage 2003 ausläuft, geht es darum, den Anteil des deutschen Films, der sowohl im Inland als auch beim Export nach wie vor zu gering ist, zu erhöhen. Neben der wirtschaftlichen Seite will der Ausschuss dabei vor allem den kulturellen Aspekt betonen und unter dem Stichwort der kulturellen Identifikation zu einer Stärkung des deutschen Films und zur Verbesserung seiner Präsenz in Deutschland, Europa und auch weltweit beitragen.
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Weitere Themen, mit denen sich der Ausschuss für Kultur und Medien in der neuen Wahlperiode beschäftigen wird, sind unter anderem das Kulturprogramm „Neue Länder“, das vor allem der Sanierung ostdeutscher Kultureinrichtungen dient, der Hauptstadtkulturvertrag, der zur Erneuerung ansteht, die Reform der Medienordnung, insbesondere die Konvergenz der elektronischen Medien, also das Zusammenwachsen von TV, Internet und Handy, die Systematisierung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern, die Arbeit der Kulturstiftung des Bundes, die Gedenkstätten und die Erinnerungskultur, die Probleme mit der Rückführung von Kulturgütern sowie nicht zuletzt die auswärtige Kulturpolitik und der Dialog der Kulturen.
Der Ausschuss lässt sich im Rahmen seiner Beratungen regelmäßig durch die zuständigen Minister über aktuelle Entwicklungen Bericht erstatten, um die Arbeit der Regierung kritisch begleiten zu können. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen auch immer wieder Gespräche mit Vertretern von Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel das Goethe-Institut Inter Nationes oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Darüber hinaus führt der Ausschuss im Zuge anstehender Gesetzesberatungen öffentliche Anhörungen von Sachverständigen durch und berät zudem aktuelle Themen in öffentlicher Sitzung.
In der oftmals fraktionsübergreifenden Arbeit des Ausschusses ist das gemeinsame Bemühen um die Förderung von Kunst und Kultur besonders ausgeprägt. Zukünftig wird sich der Ausschuss auch verstärkt mit der „Kulturverträglichkeitsprüfung“ befassen, durch die – ähnlich der „Umweltverträglichkeitsprüfung“ – eine stärkere Sensibilisierung für Kulturbelange erreicht werden soll. Dadurch wird auch der besondere Querschnittscharakter der Kulturpolitik sichtbar, denn es geht dabei um die Prüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit den besonderen Bedingungen des Kulturbetriebs und des künstlerischen Schaffens.