Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2003 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 06/2003 > Definitionen >
Oktober 6/2003
[ zurück ]   [ Übersicht ]

(4) Landesgruppen

Einfluss und Bedeutung der Landesgruppen sind in den verschiedenen Fraktionen unterschiedlich ausgeprägt. Allgemein gilt das Augenmerk der Abgeordneten gemeinsamer Herkunft den speziellen Problemen und Bedürfnissen ihrer Heimat, die bei den bundespolitischen Regelungen nicht übersehen werden sollen. Auch die Kontakte zu den Fraktionen in den heimatlichen Landtagen und zu den Landesparteien kommen nicht zu kurz und können sinnvolle frühzeitige Koordination begünstigen. Bei der CDU/CSU-Fraktion haben die Landesgruppen eine besondere Bedeutung, wenn es um die Besetzung der Bundestagsausschüsse geht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306020/0306020_4
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion