Blickpunkt
Januar 1/2004
(2) Minderheit
Sollte die Minderheit des Parlaments eine Enquete-Kommission beantragen, so spricht man auch nach dem folgenden Mehrheitsbeschluss über die Einsetzung des Gremiums von einer „Minderheiten-Enquete“. Finden sich jedoch mehrere Fraktionen und viele Abgeordnete zu einem solchen Antrag zusammen, die allein bereits die Mehrheit darstellen, wird das danach konstituierte Gremium „Mehrheits-Enquete“ genannt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2004/bp0401/00_0401020/0401020_2