Deutscher Bundestag
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Bundesrat

Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Er benennt u.a. die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter bei Abstimmungen im Bundesrat abgegeben werden. Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bundesländer, jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern (Hessen) fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen)haben sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181114
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