Glossar
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Bundestag
Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten. Er setzt sich in der 16.Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen Anzahl über Landeslisten gewählter Abgeordneten zusammen. Hinzu kommen sechzehn Überhangmandate (614 Mitglieder).Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt er durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane (zum Beispiel die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts und den Bundeskanzler).
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003, geändert 2005s. auch
Aufgaben des
Deutschen Bundestages
Kontrollfunktion des
Deutschen Bundestages
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181116