Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > SERVICE > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Judikative

Neben gesetzgebender und ausübender Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Der Bund kann auch für andere Bereiche Bundesgerichte einführen, so für die Wehrstrafgerichtsbarkeit, in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und für Disziplinarverfahren.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181515
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion