Deutscher Bundestag
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Kommission

Die Kommission ist das Hauptorgan der Europäischen Gemeinschaften und besteht aus 20 unabhängigen Mitgliedern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten für vier Jahre ernannt werden. An der Spitze dieses Organs steht der Kommissionspräsident, der auch dem Europäischen Rat angehört. Der Amsterdamer Vertrag verschafft dem Kommissionspräsidenten durch die Beteiligung des Europäischen Parlaments bei seiner Benennung eine größere demokratische Legitimierung. Da die Auswahl der anderen Kommissionsmitglieder nun im Einvernehmen mit dem Kommissionspräsidenten erfolgt, wird seine Position im Kollegium der Kommission gestärkt. Die Kommission nimmt vor allem Aufgaben einer Exekutive der Gemeinschaften wahr. Diese liegen hauptsächlich in der Überwachung der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts, der Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen, der Wahrnehmung eigener Regelungsbefugnisse, der Ausübung von Durchführungsbefugnissen aufgrund einer Ermächtigung des Rates und der Mitwirkung am Erlass von Rechtsakten des Rates und des Europäischen Parlamentes. Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefasst.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181516aa
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