Heinz Lanfermann
Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.
Geboren am 27. Mai 1950 in Oberhausen; verheiratet.
1970 Abitur. 1971 bis 1977 Studium der Rechtswissenschaft in Bonn,
1977 bis 1980 Referendarausbildung in Köln/Bonn. 1980 bis 1988
Richter am Landgericht Duisburg, davon 1985 bis 1986 abgeordnet an
das Bundesministerium der Justiz.
Mitglied des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung.
Seit 1975 Mitglied der FDP, verschiedene Parteiämter u. a.
1990 bis 1996 Mitglied des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen,
2002 bis 2003 Generalsekretär der FDP Brandenburg, seit 2003
Landesvorsitzender der FDP Brandenburg und Mitglied des
Bundesvorstandes. 1988 bis 1994 Mitglied des Landtages
Nordrhein-Westfalen, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für
Rechtspolitik sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1988
bis 1990 Vorsitzender des Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses im Landtag zum "Gladbecker Geiseldrama".
1989 bis 1994 Stadtverordneter und stellvertretender Vorsitzender
der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen.
Mitglied des Bundestages 1994 bis 1996 und seit 2005; in der 13.
Wahlperiode Sprecher der FDP-Fraktion für Familien-, Jugend-,
Frauen- und Seniorenpolitik, 1996 bis 1998 beamteter
Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
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