Maria Michalk
Ökonom
Geboren am 6. Dezember 1949 in Merka; katholisch; verheiratet,
drei Kinder.
1956 bis 1966 sorbische Oberschule Radibor. 1966 bis 1968 Lehre als
Industriekaufmann. 1969 bis 1972 Fachschulstudium
Betriebsökonomie mit Abschluss als Ökonom, 1976 bis 1979
Fernstudium an der Hochschule für Verkehr in Dresden.
1972 bis 1976 Gruppenleiterin im Elektroporzellanwerk
Großdubrau. 1976 bis 1986 Familienbetreuung der drei Kinder.
1986 bis 1990 Sachbearbeiterin im Rechtsanwaltsbüro, 1995
Projektleiterin, 1996 bis 2002 Geschäftsführerin im
mittelständischen Unternehmen.
Seit 1990 Mitglied der Domowina, Bund Lausitzer Sorben; 1990 bis
1994 Mitglied des Bautzener Gefangenenbeirates; 1991 bis 1994 und
seit 2002 Mitglied des parlamentarischen Beirates der Stiftung
für das sorbische Volk; 1994 bis 1999 Vorsitzende der Stiftung
für das sorbische Volk. Seit 1993 Mitglied im "Kinderheim
Bautzen e. V.", seit 1995 Vorsitzende des Pfarrgemeinderates in
Sdier; Landesvorsitzende von "donum vitae Sachsen e. V."; 1999 bis
2004 Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bautzen; seit
2000 Vorsitzende des Rates für sorbische Angelegenheiten im
Freistaat Sachsen; seit 2002 Vorstandsmitglied des Christlich
Sozialen Bildungswerks e. V., Miltritz; seit 2003 Mitglied im
Förderverein"Bärwalder See", seit 2004 im
Förderverein "Fürst-Pückler-Park Bad Muskau", seit
2005 im Förderverein "Wiederherstellung der barocken
Kirchturmhaube zu Neschwitz".
Mitglied der CDU seit 1972, seit 1989 Vorsitzende der
CDU-Ortsgruppe Großdubrau, 1990 Mitglied des
CDU-Kreisvorstandes Bautzen, seit 1992 Kreisvorsitzende; 1996 bis
2001 Landesvorsitzende der Frauen-Union Sachsen; seit 1996 Mitglied
des CDU-Bundesvorstandes. 1990 Mitglied der ersten frei
gewählten Volkskammer.
Mitglied des Bundestages vom 3. Oktober 1990 bis Ende der 11.
Wahlperiode, 13. Februar 1991 bis 1994 und seit 2002.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.