Karin Roth (Esslingen)
Sozialarbeiterin, Senatorin a. D., Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Geboren am 6. Februar 1949 in Erkenrechtsweiler/Landkreis
Esslingen.
Volksschule. Akademie der Arbeit, Fachhochschule für
Sozialarbeit. Ausbildung im Verwaltungsdienst der Deutschen
Post.
Verwaltungsangestellte bei der Bundespost. Abteilungsleiterin beim
DGB-Landesbezirk Rheinland-Pfalz, Referentin beim Vorstand der IG
Metall, Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Nordmark.
Mitglied der IG Metall und der Naturfreunde. 1995 bis 1998 Mitglied
und Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates. VdK-Fördermitglied,
Gründungsmitglied der Initiative der Samariterstiftung
"Stiftung Zeit für Menschen".
Mitglied der SPD seit 1972. 1998 bis 2001 Senatorin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt
Hamburg.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit November 2005
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Wissenswertes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mir liegt der Kontakt zu Ihnen sehr am Herzen. Ich glaube, Politik
muss sich vor allem durch Bürgernähe auszeichnen. Deshalb
möchte ich Sie bitten, mir Ihre Fragen Anregungen stets
vorzutragen. Sie können das in meiner
Bürgersprechstunde, telefonisch oder schriftlich tun.
Den Termin meiner nächsten Bürgersprechstunde entnehmen
Sie bitte der regionalen Presse oder meiner Internetseite
www.karin-roth.de.
Ihre Karin Roth
Bei Fragen, die sich auf die politische Arbeit in Berlin beziehen,
wenden Sie sich bitte an mein Berliner Büro:
Karin Roth, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 / 227-7 52 47
Telefax: 030 / 227-7 63 91
E-Mail an mein Berliner Büro
Bei wahlkreisspezifischen Fragen kann Ihnen mein
Bürgerbüro im Wahlkreis weiterhelfen:
Karin Roth, MdB
Katharinenstr. 21
73728 Esslingen
Telefon: 0711 / 3 00 16 34
Telefax: 0711 / 35 99 78
E-Mail an mein Bürgerbüro
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.