Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Schulleiterin
Geboren am 15. März 1956 in Weißandt-Gölzau;
evangelisch; vier Kinder.
1962 bis 1972 Allgemeinbildende Polytechnische Oberschule mit dem
Abschluß der 10. Klasse. 1972 bis 1976 Fachschulstudium am
Institut für Lehrerbildung in Magdeburg mit dem Abschluß
Unterstufenlehrerin für die Fächer Deutsch, Mathematik
und Kunsterziehung; 1993 bis 1995 berufsbegleitendes Studium an der
Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, Fachrichtung
Geistigbehindertenpädagogik mit dem Abschluß der
Sonderschullehrerin.
Schulleiterin der Gerhard-Schöne-Schule, Wolmirstedt,
Sonderschule für geistig Behinderte.
Mitgliedschaften in IG BCE, Deutsches Rotes Kreuz, Naturschutzbund
Deutschland (NABU), Lebenshilfe e.V., Sportverein Loitsche/Zielitz
und Jugendverein zur Förderung der Zielitzer Jugend e.V.,
Mühlenverein Flechtingen, Förderverein
Langobardenwerkstatt Zethlingen e.V., Förderverein Gerhard
Schöne-Schule, Wolmirstedt, Förderverein "Macht Kinder
stark für Demokratie!" e.V., Förderverein zur Erhaltung
und Pflege der Karlingorgel in St. Laurentius zu Loburg e.V.,
Verein "Initiative Sicherer Landkreis Anhalt-Zerbst e.V.",
Schirmherrin der "Young People Company" Werner Seelenbinder Schule,
Zielitz und Kurfürst Joachim Friedrich Gymnasium, Wolmirstedt
sowie Archievers International-Projekte im Ohrekreis, Kuratorium
"Unteilbares Europa" zur Förderung der Jungen Europa
Philharmonie.
1991 Eintritt in die SPD; 1993 bis 1995 Mitglied im Kreisvorstand
Ohrekreis, seit 1995 Vorsitzende des Kreisverbandes Ohrekreis, 1994
bis 2002 Mitglied im Landesvorstand und
geschäftsführenden Landesvorstand des Landes
Sachsen-Anhalt. 1990 bis 1994 Kreistagsabgeordnete im Kreistag
Wolmirstedt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 1994 bis 1998
Gemeinderätin und Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat Zielitz,
Mitglied des Gemeinschaftsausschusses Elbe/Ohre, stellv.
Landesgruppenvorsitzende Sachsen-Anhalt.
Mitglied des Bundestages seit 1998.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.