Brühl, Wolfgang (6. Oktober 2000). Bemerkungen zu "Altvater (1. Dezember 2000). Geldwäsche (AG1-14/06)" (AG1-14/37)
Das Papier widerspricht Altvater, indem es argumentiert, dass es
strittig bleibt, ob bei Countertrade "Geldwäsche zumeist in
großem Stil" stattfindet und ob das Thema tat-sächlich
"beträchtlichen Stellenwert in der Politik" gewinnt.
Grundsätzlich kann kein Zusammenhang zwischen
Privatisierungserlösen, Kapitalflucht und Globalisierung auf
der einen und Geldwäsche auf der anderen Seite hergestellt
werden. Da es keine eindeutige Differenzierung zwischen legalen und
illegalen Geldflüssen gibt, muss die Hauptzielrichtung der
Strafverfolgung die "Vortat" sein. Geldwäschebekämpfung
kann dies ergänzen, jedoch nicht ersetzen.
Die Harmonisierung der weltweiten
Geldwäsche-Bekämpfungs-Standards müssen aber in der
Tat durch eine bessere internationale Zusammenarbeit der
Behörden flankiert werden. Darüber hinaus sind jedoch die
Argumente für eine reaktive "Re-Regulierung" der
Finanzmärkte nicht schlüssig.