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Erweiterung des Strafgesetzbuches

Ein Polizeifahrzeug steht vor einer Bar.
Großrazzia in Rotlichtszene
© dpa

Der Bundestag berät am 12. Mai über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion. Darin geht es unter anderem um den sexuellen Missbrauch von Menschenhandelsopfern. Um diesen unter Strafe zu stellen, soll ein neuer Paragraph in das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Die Union plädiert dafür, so genannte Freier strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie bei sexuellen Handlungen Kenntnis von der Zwangslage der Prostituierten hatten. Weiter will die Union eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte einführen und die Überwachung der Telekommunikation bei allen Straftaten des Menschenhandels ermöglichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/uebergriff/
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