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004/2000
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KOALITION WILL STIFTUNGEN STEUERLICH FÖRDERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/KER-fi) Zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf ( 14/2340) vorgelegt. Sie erläutern darin, in weiten gemeinnützigen sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen und ökologischen Bereichen seien die Grenzen steuerfinanzierter Förderung erreicht. Staat und Gesellschaft seien daher darauf angewiesen, dass privat finanzierte gemeinnützige Einrichtungen Ergänzungsfunktionen zu den Aufgaben der öffentlichen Hand wahrnehmen und aus ihren Mitteln bestehende oder neue soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder ökologische Projekte fördern. Eine wichtige Funktion komme dabei den Stiftungen des Privatrechts zu. Sie böten engagierten Bürgern die Möglichkeit, einen dauerhaften Beitrag für das Gemeinwohl zu leisten. Trotz erheblichen Wohlstandes bleibe die Stiftungsfreudigkeit in Deutschland bislang noch hinter dem Engagement in vergleichbaren Ländern - insbesondere im anglo-amerikanischen Raum - zurück. Ursachen dafür ließen sich auch auf den "unzureichenden Regelungsrahmen" des deutschen Stiftungsteuerrechts zurückführen. Es fehlten ausreichende steuerliche Anreize für Stifter und Instrumente zur Gründung und dauerhaften Erhaltung der Leistungsfähigkeit gemeinnütziger Stiftung.

Ziel der Koalitionsinitiative sei es deshalb, im Stiftungssteuerrecht die Anreize zur Errichtung steuerbefreiter Stiftungen zu erweitern. Darüber hinaus würden im Interesse der dauerhaften Erhaltung der Leistungsfähigkeit gemeinnütziger Stiftungen die Regelungen über zulässige Rücklagenbildung liberalisiert. Den Angaben zufolge soll der Gesetzentwurf ein Grundstein sein für eine umfassende Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen, des "Dritten Sektors" insgesamt und zur Stärkung des Gedankens der Bürgergesellschaft. Über die Verbesserung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Stiftung werde gesondert zu entscheiden sein, so die Fraktionen.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Abgabenordnung, beim Einkommensteuergesetz, beim Körperschaftsteuergesetz, beim Gewerbesteuergesetz sowie beim Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Fraktionen erläutern, mit ihrer Initiative strebten sie unter anderem die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für die Dotation einer Stiftung und die Erweiterung des Buchwertprivilegs bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen an. Weiteres Ziel ist es, den Tatbestand einer steuerfreien Weitergabe geschenkter oder ererbter Vermögensgegenstände an steuerbefreite Stiftungen auszudehnen und die Möglichkeit der Rücklagenbildung steuerbefreiter Stiftungen zur Erhaltung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit zu erweitern. Zunächst habe der Entwurf eine Erweiterung der Möglichkeiten steuerunschädlicher Rücklagenbildung durch gemeinnützige Stiftungen zum Gegenstand. Im Interesse der Erhaltung dauerhafter Leistungsfähigkeit gestatte er es ihnen künftig, bis zu einem Drittel der Überschüsse der Einnahmen über die Kosten aus Vermögensverwaltung in eine Werterhaltungsrücklage einzustellen. Zudem erweitere der Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Buchwertentnahme sowie die Sonderausgabenabzugs beim Stifter. Durch beide Maßnahmen solle die Stiftungsfreudigkeit breiter Teile der Bevölkerung erhöht werden. Änderungen des Körperschaftsteuergesetz und des Gewerbesteuergesetzes stünden damit im Zusammenhang. Darüber hinaus würden die Möglichkeiten steuerfreier Weitergabe ererbter Vermögensgegenstände im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes erweitert. Damit, so SPD und Bündnisgrüne, sollen Anreize geschaffen werden für eine Verbringung ererbten Vermögens in gemeinnützige Körperschaften.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000402
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