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004/2000
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CDU/CSU: MODERNES STIFTUNGSRECHT SCHAFFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/KER-fi) Mit dem Ziel, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf für ein Bundesstiftungsgesetz und zur Reform des Stiftungssteuerrechts vorzulegen, hat die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag ( 14/2029) eingebracht. Danach soll der Bundestag feststellen, Deutschland brauche ein einfaches, übersichtliches, bürgerfreundliches und zugleich gemeinwohlorientiertes Stiftungsrecht, das privates Engagement ermutigt und zugleich das Gemeinwohl fördert. Die gesellschaftliche Debatte der letzten Jahre über die Bedeutung des Stiftungswesens für eine moderne Bürgergesellschaft sowie parlamentarische und außerparlamentarische Beratungen hätten gezeigt, dass der Bundesgesetzgeber Stiftungsinitiativen dadurch Impulse verleihen könne, indem er Hemmnisse im Stiftungsprivatrecht und Stiftungssteuerrecht beseitigt, die der Bereitschaft zur Stiftung privater Vermögen für gemeinnützige Zwecke entgegenstehen.

Angestrebt werden müsse deshalb eine umfassende Reform des Stiftungsrechts im Rahmen eines Bundesstiftungsgesetzes, die Neuordnung der Stiftungsaufsicht sowie Veränderungen des Steuerrechts zu Gunsten von Stiftungen und gemeinwohlorientiertem bürgerschaftlichen Engagement. So gelte es, das zivilrechtliche Leitbild der gemeinwohlfördernden rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts als solches in das Steuerrecht aufzunehmen und die Abzugsfähigkeit von Zustiftungen zu ermöglichen. Auch müsse der erbschaftsteuerrechtliche Vorteil nach dem Erbschaftsteuergesetz für alle steuerbegünstigten Stiftungen anwendbar sein. Zudem gelte es, das Buchwertprivileg auszudehnen. Darüber hinaus müsse es ermöglicht werden, Grundstücke auf gemeinnützige Stiftungen steuerfrei zu übertragen und eine Bonusregelung im Rahmen der Erbschaftsteuerregelung einzuführen. Der Antrag sieht unter anderem vor, den Aufbau des Grundstockvermögens einer Stiftung dadurch zu fördern, das in den ersten drei Jahren nach Errichtung der Stiftung auf die Ausschüttung von Erträgen verzichtet werden kann. Auch sei der langfristige Vermögenserhalt durch Werterhaltungsrücklagen zu sichern.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000403
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