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020/2000
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ZUMEIST SCHIFFE UNTER FLAGGEN "OFFENER REGISTER" GECHARTERT (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-vt) Etwa 70 Prozent aller Schiffscharterungen für die Bundeswehr sind im vergangenen Jahr Angaben der Bundesregierung zufolge unter Flaggen "offener Register" gefahren.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2545) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2320) weiter erklärt, chartern die Streitkräfte die Schiffe in erster Linie nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit. Für den von der Fraktion verwandten Begriff "Billigflagge" existiere dabei keine anerkannte Definition.

Für Belange der Bundeswehr würden sowohl Schiffe unter deutscher als auch solche unter fremder Flagge eingesetzt. Diese Schiffe unterlägen den international verbindlichen Sicherheits- und Meeresumweltschutz-Regelungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, welche auch für die deutsche Handelsflotte gesetzlich geregelter maßgeblicher Standard sei.

Die Regierung verdeutlicht, ein Anbieter erhalte erst dann den Zuschlag, wenn nach Papierlage die Zuverlässigkeit des Schiffes gewährleistet sei. Unabhängig von der Herkunft des Schiffes führe der jeweils durch die Bundeswehr eingesetzte "Supercargo", ein Reserveoffizier mit Kapitänspatent, die Übernahmeverhandlungen durch.

In deren Verlauf besichtige er das Schiff und lasse sich die erforderlichen Papiere vorlegen. Während der gesamten Reise vertrete dieser Supercargo dann die Interessen der Bundeswehr als Charterer gegenüber dem Reeder und der Besatzung.

Zu von der PDS aufgegriffenen Angaben der Gewerkschaft Öffentliche Dienst, Transport und Verkehr (ÖTV), die Bundeswehr habe Ende September 1999 im Hafen von Cuxhaven Soldaten eingesetzt, um Streikmaßnahmen der Besatzung der unter der Flagge der Bahamas fahrenden "Ravenna Bridge" durchzusetzen, erklärt die Regierung diese ÖTV-Angaben seien unzutreffend.

Die "Ravenna Bridge" sei zu keiner Zeit von Arbeitskampfmaßnahmen betroffen gewesen. Die zur Entladung des Schiffes eingesetzten Soldaten seien aufgrund der in der Bundeswehr gültigen Stimmungen zum Fahren von Militärfahrzeugen unverzichtbar gewesen. Im Übrigen seien Regierung und andere staatliche Stellen zur strikter tarifpolitischer Neutralität verpflichtet.

Tarifrechtliche Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern an Bord von Schiffen würden bei einer Charterung durch die Bundeswehr nicht geprüft.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002005
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