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087/2000
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BEZIEHER VON UNTERHALTSGELD NICHT BENACHTEILIGEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/RAB-as) Für Erwerbslose, die innerhalb der letzten drei Jahre Unterhaltsgeld bezogen und danach erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, soll eine Sonderregelung über die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosenhilfe gelten.

Dies sieht die PDS in einem Gesetzentwurf ( 14/3044) vor. Nach Angaben der Abgeordneten sind ehemalige Bezieher von Unterhaltsgeld, die nach Wiedereintritt in ein Arbeitverhältnis erneut erwerbslos werden, nach geltendem Recht sozial benachteiligt.

Das Arbeitslosengeld von Erwerbslosen, die eine schlechter bezahlte Arbeit als die vorherige annehmen und erneut arbeitslos werden, werde den Angaben zufolge auf der Bemessungsgrundlage des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes berechnet.

Dadurch sei diese Personengruppe vor Nachteilen geschützt. Von dieser Behandlung sind nach Angaben der PDS die temporären Bezieher von Unterhaltsgeld ausgeschlossen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008708
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