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087/2000
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PLÄNE FÜR INTERNATIONALES INSOLVENZRECHT DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die CDU/CSU-Fraktion will wissen, was die Bundesregierung unternommen hat, um einem Auftrag des Bundestages nachzukommen, ein internationales Insolvenzrecht zu prüfen.

Die Kampagne "Erlassjahr 2000" der deutschen Kirchen und Nichtregierungsorganisationen habe die Einführung einer internationalen Insolvenzordnung zum Ziel.

Diese soll ein Regelwerk zur "fairen" Bearbeitung von Schuldenkrisen souveräner Staaten darstellen, wie aus einer Kleinen Anfrage ( 14/2937) hervorgeht.

Ein wichtiger Punkt dabei sei, so die CDU/CSU, dass die Bevölkerung der überschuldeten Staaten ein "Existenzminimum zum Überleben" zuerkannt bekommen soll.

Die Regierung soll sagen, ob es Überlegungen gibt, ein internationales Insolvenzrecht vorzuschlagen, welche inhaltlichen Vorstellungen es dazu bereits gibt und ob zu befürchten ist, dass bei Einführung einer derartigen Insolvenzordnung die Rückzahlungsdisziplin von Schuldnerstaaten aufgeweicht werden könnte.

Die Fraktion verlangt Auskunft darüber, ob die Regierung die Forderung des Internationalen Währungsfonds nach einer transparenten Insolvenzordnung unterstützt und ob sie Bedenken hat, dass der Konkurs eines überschuldeten Staates dessen internationale Kreditwürdigkeit stark beschädigen und die Möglichkeit künftiger Kreditaufnahme für ihn blockieren könnte.

Die Abgeordneten wollen ebenso erfahren, ob die Regierung die Einschätzung teilt, dass mittel- und langfristig eine tragfähige Lösung für die internationalen Kreditbeziehungen gefunden werden muss und eine solche Lösung die Verantwortung sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner berücksichtigen und das internationale Fluchtkapital einbeziehen sollte.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008709
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