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192/2000
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EXPERTENVORSCHLÄGE FLIESSEN IN FIRMENÜBERNAHMEGESETZ EIN (ANTWORT)

Berlin: (hib/RAB-fi) Die von der Expertenkommission "Unternehmensübernahmen" erarbeitenden Eckpunkte werden in einen Entwurf der Bundesregierung für ein Übernahmegesetz, der noch dieses Jahr vorgelegt werden soll, einfließen.

Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3895) auf eine Große Anfrage der F.D.P. ( 14/2826). Weiter heißt es, das Gesetzesvorhaben sei ein wesentlicher Teil der Gesamtstrategie zur nachhaltigen Modernisierung des Standortes Deutschland, mit der die Rahmenbedingungen für Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbessert würden.

Unternehmensübernahmen hätten für den Strukturwandel eine große Bedeutung. Sie könnten für eine offene Wirtschaft wie die der Bundesrepublik ein wichtiges Instrument zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sein.

Angesichts dieser Bedeutung strebe die Regierung einen breiten Konsens für die gesetzliche Regelung an.

Laut Antwort wird mit dieser Gesetzesinitiative eine von der EU geplante Richtlinie zu Unternehmensfusionen in nationales Recht umgesetzt.

Die bisher bekannten Brüsseler Pläne für das Gesetz würden zahlreiche Spielräume vorsehen, die die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung auszufüllen hätten, heißt es weiter.

Zu ihren Absichten für das in Arbeit befindliche Gesetz erklärt die Exekutive, sie wolle die Mindeststandards der vorgesehenen EU-Richtlinie insbesondere im Bereich der Informationspflichten gegenüber den Aktionären und Arbeitnehmern deutlich überschreiten.

Sie sehe aber keine Möglichkeit, Bieter einer Unternehmensübernahme gesetzlich dazu zu verpflichten, dass bei einer Fusion keine Arbeitsplätze verloren gingen.

Unternehmensübernahmen könnten jedoch in der Regel ihre positiven Wirkungen nur dann in vollem Umfang entfalten, wenn die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer in "geeigneter Weise" berücksichtigt würden.

Der Beteiligung der Arbeitnehmer bei Übernahmen sei vor diesem Hintergrund eine hohe Bedeutung beizumessen.

Weiter heißt es, die Regierung werde dafür sorgen, dass Arbeitnehmerrechte in der Mitbestimmung und im Kündigungsschutz durch das neue Gesetz nicht beeinträchtigt würden.

Darüber hinaus sollten Bieter verpflichtet werden, nicht nur die Aktionäre, sondern auch die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft umfassend über die Übernahme und deren Auswirkungen zu informieren.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0019202
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