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201/2000
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BUNDESWIRTSCHAFTSBEHÖRDEN ZUSAMMENLEGEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung will das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) und das Bundesausfuhramt (BAFA) zusammenlegen.

Die neue Behörde mit einer einheitlichen Leitungsstruktur und einer Zentralabteilung soll die Bezeichnung "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)" führen, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/3951) hervorgeht.

Als Kerngedanke der Integration des BAW in das BAFA wird in dem Entwurf genannt, die Existenz einer eigenständigen nationalen Exportkontrollbehörde nicht anzutasten.

Gründe für die Existenz des BAFA bestünden weiter. Das Bedrohungspotenzial sowohl bei Massenvernichtungswaffen als auch in der konventionellen Rüstung sei eher noch größer geworden, so die Regierung.

Das BAFA habe sich seit seiner Gründung 1992 national und international einen guten Ruf erworben und habe mit dazu beigetragen, die Bundesrepublik wegen der Ausfuhrkontrollpolitik aus den Schlagzeilen in den Medien und aus der Kritik im parlamentarischen Raum herauszuführen.

Die Regierung betont, die Zusammenlegung beider Ämter solle nicht so missverstanden werden, dass die Anstrengungen um eine wirksame Exportkontrolle nachließen.

Aus personalwirtschaftlicher Sicht spreche für eine Eingliederung, dass durch die Zusammenlegung zweier kleiner Behörden eine von der Größe her effiziente Behörde mit etwa 650 Beschäftigten entstehe.

Damit bleibe sie überschaubar und könne schnell auf die sich ändernden Herausforderungen eingestellt werden, die auch die deutsche Wirtschaft an die Bundeswirtschaftsverwaltung stelle.

Andererseits stehe für diese Aufgaben innerhalb der Behörde ein Personalbestand zur Verfügung, der sowohl von der Anzahl her als auch von den unterschiedlichen Qualifikationen auf neue Herausforderungen flexibel reagieren könne.

Durch die Liberalisierungen in der EU und die Umstellung der Kohlesubventionierung hätten sich die Aufgaben des BAW in den letzten Jahren spürbar verändert, heißt es in dem Entwurf.

Der Personalbestand dort habe sich in den letzten Jahren kontinuierlich verringert. Bereits jetzt arbeiteten beide Behörden, die in einem Gebäude untergebracht seien, eng zusammen.

Den Angaben zufolge soll soll der Präsident des BAFA mit Beginn des Jahres 2000 zusätzlich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des BAW beauftragt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020102
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