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244/2000
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ARBEIT DER DEUTSCHEN MINDERHEIT IN DÄNEMARK NICHT GEFÄHRDET (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Kürzungen der Haushaltsmittel werden die Funktionsfähigkeit und Arbeit der deutschen Minderheit in Dänemark und damit auch ihren Modellcharakter für die Europäische Gemeinschaft nicht gefährden.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4138) auf eine Große Anfrage der Fraktion der F.D.P.

( 14/3579). Weder die Schließung des Generalkonsulats im dänischen Apenrade noch die Kürzung der Zuschüsse stellten die Arbeit der deutschen Minderheit in Frage.

So hätten sich die Beziehungen zwischen Deutschland und Dänemark ebenso wie die Kooperation im Grenzland so gut entwickelt, dass eine Begleitung der Minderheit durch das Generalkonsulat - anders als bei seiner Gründung im Jahr 1920 - nicht mehr notwendig erscheine.

Mit der Schließung des Konsulats verliere man zwar einen permanenten Adressaten vor Ort, gewinne aber mit der Bestellung eines Beauftragten an der Botschaft in Kopenhagen für die deutsche Minderheit und den Kontakt im Grenzland einen hochrangigen Ansprechpartner, der in regelmäßigen Abständen das Grenzgebiet besuche und in einer von der Minderheit akzeptierten Form direkten Kontaktbedarf erfülle.

Damit werde sichtbar, dass die haushaltsbedingte Schließung kein Nachlassen des minderheitspolitischen Engagements der Bundesregierung bedeute. Ergänzt werde die Arbeit durch einen noch zu benennenden Honorarkonsul.

Dank der liberalen Regelung der Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955, so die Bundesregierung weiter, seien die deutsche wie die dänische Volksgruppe in ihrer geschichtlich gewachsenen Identität, ihren kulturellen und sprachlichen Aktivitäten bestens in die sie umgebende Mehrheitsbevölkerung integriert.

Die Bundesregierung habe es der deutschen Minderheit selbst überlassen zu entscheiden, in welchen Bereichen Mittelkürzungen erfolgen sollen. Ein entsprechendes Konzept werde von der Minderheit entwickelt und umgesetzt.

Die Regierung geht dabei auch auf eine Frage der Liberalen ein, wonach das Königreich Dänemark 45 Prozent der Kosten für etwa 50.000 Dänen in Deutschland trage, während Deutschland sich nur mit 33 Prozent an den Kosten der 20.000-köpfigen Minderheit in Dänemark beteilige.

Die Situation der Minderheiten nördlich und südlich der deutsch-dänischen Grenze unter Kostenaspekten zu beurteilen, so die Regierung, würde der Situation nicht gerecht und wäre zudem auch nicht für internationale Vergleiche geeignet.

Abgesehen von methodischen Schwierigkeiten, die "Kosten" eines Bevölkerungsteils zu definieren, beabsichtige die Regierung auch künftig nicht, solche vergleichenden Gesamtrechnungen angesichts des "ausgezeichneten deutsch-dänischen Verhältnisses" anzustellen.

Mit der beabsichtigten Steigerung der Fördermittel in der Jahren 2001 bis 2004 zeige die Bundesregierung im Übrigen auch ihr Interesse an der Arbeit der deutschen Minderheit bei der Beratung anderer Minderheiten und Mehrheiten.

So würden von den Erfahrungen und Kenntnissen der deutschen Minderheit in Dänemark auch deutsche und andere Minderheiten in Mittelost-, Südost- und Osteuropa profitieren.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024402
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