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154/2001
Datum: 01.06.2001
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heute im Bundestag - 01.06.2001

Regierung will Eckpunkte des künftigen Finanzausgleichs bald vorlegen

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat am Freitagmorgen im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" zugesagt, noch vor der Verabschiedung des von ihr eingebrachten Entwurfs für ein Maßstäbegesetz ( 14/5951, 14/5971) Eckpunkte für die künftige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vorzulegen. Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Die Regierung kündigte an, den Entwurf des neuen Finanzausgleichsgesetzes, das nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf dem Maßstäbegesetz aufbauen soll, im Sommer zu erarbeiten, so dass es im frühen Herbst dem Parlament zugeleitet werden könne. Einen "Blindflug", wie vor allem von Seiten der Bundesländer befürchtet, werde es daher nicht geben. Die CDU/CSU-Fraktion forderte in der Sitzung nachdrücklich, dass der Regierungsentwurf des Finanzausgleichsgesetzes im Parlament eingebracht werden müsse, bevor die Entscheidung über das Maßstäbegesetz fällt. Sie bezog sich dabei auf das Ergebnis der Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss am 22. Mai. Diese habe den Tenor gehabt, dass eine isolierte Verabschiedung des Maßstäbegesetzes nicht stattfinden könne, sondern dass beide Gesetze "in enger Verzahnung" beraten werden sollten. Man könne nicht "in eine Nebelwand fahren, ohne zu wissen was dahinter ist", so die Union.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 11. November 1999 ein zweistufiges Verfahren vorgegeben, wonach zunächst allgemeine Maßstäbe für die Finanzverteilung im Bundesstaat festgelegt werden sollten, auf das in einem zweiten Schritt ein konkretes Finanzausgleichsgesetz folgen sollte. Die Union hielt der Regierung vor, mit ihrem geplanten Vorgehen interpretiere sie die Vorgaben des Gerichts nicht schlüssig. Dem Ausschuss würden wichtige Beratungsgrundlagen verweigert, wenn er über die Auswirkungen eines Gesetzbeschlusses nicht ausreichend informiert werde. Die Regierung wies ausdrücklich zurück, dass sie dem Ausschuss Informationen verweigere und betonte, sie interpretiere das Urteil anders und halte an der Zweistufigkeit des Verfahrens fest. Im Übrigen vertrat sie die Auffassung, dass der Regierungsentwurf in der Anhörung weitgehend bestätigt worden sei und damit eine gute Grundlage für einen Kompromiss mit den Ländern darstelle.

Die Sozialdemokraten betonten, es komme darauf an, "Verfassungsfestigkeit" zu garantieren. Sie regten zudem an, sich über Eigenbehalte und Anreizfunktionen noch einmal Gedanken zu machen, um keine "neue Flanke" für künftige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zu liefern. Ebenso sei zu erörtern, wie die Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrages aufgenommen werden könnten. Mit Blick auf die Maastricht-Kriterien betonten Bündnis 90/Die Grünen, es sei dafür zu sorgen, dass alle staatlichen Ebenen, also auch die Länder und die Kommunen, zur gesamtstaatlichen Konsolidierung beitragen. Die Fraktion wies zudem darauf hin, dass die Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung die von der Regierung favorisierte hundertprozentige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Finanzausgleich befürwortet habe. Es gelte, das Fiskalinteresse des Bundes zu verteidigen. Die F.D.P. zog das Resümee, die vom Verfassungsgericht gestellte Aufgabe sei schwer gewesen, aber nicht brillant erfüllt worden. Der Regierungsentwurf schwanke zwischen "hohler Abstraktheit" durch Übernahme von Textpassagen des Urteils und des Grundgesetzes und "ungeheuerer Konkretheit", etwa bei der Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft. Nach Auffassung der PDS ist die Entwicklung zu einem Wettbewerbsföderalismus ausgeschlossen, da das Grundgesetz ein "solidarisches Ausgleichssystem" vorgebe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_154/01
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