Altersrente von Sonderpflegegeldempfängern der DDR unter der Lupe
Berlin: (hib/RAB) Die Regierung prüft derzeit Möglichkeiten, die bestehenden Regelungen zur Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung während des Bezuges von Invalidenrente bzw. Blinden- und Sonderpflegegeld in der ehemaligen DDR zu verbessern. Dies geht aus der Antwort der Regierung (147892) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/7701) hervor. Bisher seien Zeiten, in denen Bezieher von Invalidenrenten oder Blinden- und Sonderpflegegeld nach dem bis Dezember 1999 geltenden Recht der früheren DDR gearbeitet haben, bei der Berechnung der Altersrente grundsätzlich nicht oder nur zum Teil als Beitragszeiten berücksichtigt worden. Außerdem werde geprüft, Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente in der ehemaligen DDR bei der Rentenberechnung als Pflichtbeitragszeiten anzurechnen und für einen Arbeitsverdienst bis zu 600 DM eine Zahlung des Arbeitnehmeranteils zum Sozialpflichtversicherungsbeitrag zu unterstellen.