Bundestag liegen drei Gruppenanträge zur Debatte um Stammzellenimport vor
Berlin: (hib/VOM) Zu der heutigen Plenardebatte über den Teilbericht "Stammzellenforschung" der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" ( 14/7546) liegen dem Bundestag drei Anträge von Gruppen von Abgeordneten zur Abstimmung vor. Die größte Gruppe mit 231 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen hat ihren Antrag mit "Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten - Kein Import embryonaler Stammzellen" ( 14/8101) überschrieben. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass der Import von Stammzellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnenen worden sind, dem "Geist des Embryonenschutzgesetzes entsprechend" nicht zugelassen wird. Ethisch unproblematische Alternativen wie etwa die Forschung an adulten Stammzellen seien verstärkt zu fördern. Das Importverbot sollte durch eine gesetzliche Regelung klargestellt werden. Die Enquete-Kommission habe in ihrem Bericht festgestellt, dass der Import von Stammzelllinien, die aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden, mit der Position, dass dem menschlichen Embryo von Anfang an Menschenwürde und damit uneingeschränkte Schutzwürdigkeit zukommt, nicht vereinbar sei. Die Würde des Menschen nehme in der Rangordnung der abzuwägenden Güter nach dem Grundgesetz und auch aus dem christlichen Menschenverständnis heraus die erste Stelle ein. Würde man den Import embryonaler Stammzellen zulassen, so würde man die Forschung an embryonalen Stammzellen höher bewerten als die Menschenwürde, heißt es in der Begründung des Antrags.
"Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen" ist ein Antrag von 187 Abgeordneten mehrerer Fraktionen überschrieben ( 14/8102). Danach soll der Bundestag ein Gesetz verabschieden, das dem Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen entgegenwirkt. Der Import solcher Stammzellen sei für öffentlich wie privat finanzierte Vorhaben grundsätzlich zu verbieten und nur ausnahmsweise für Forschungsvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, so die Forderung der Abgeordneten. So dürften Alternativen wie die Forschung am Tiermodell oder die Verwendung anderer Arten von menschlichen Stammzellen nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Forschung für das Ziel des Forschungsvorhabens nicht in vergleichbarer Weise erfolgversprechend sein. Auch müsse der Import embryonaler Stammzellen auf bestehende Stammzelllinien, die zu einem bestimmten Stichtag etabliert wurden, beschränkt werden. Dadurch werde sichergestellt, dass zum Zweck des Imports solcher Stammzellen nach Deutschland eine Tötung weiterer Embryonen zur Stammzellgewinnung vermieden wird. Ebenso müsse das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen aus einem Embryo vorliegen. Dabei dürfe es sich nur um einen solchen Embryo handeln, der zum Zweck einer Schwangerschaft gezeugt, aber aus Gründen, die nicht an ihm selbst liegen, nicht mehr implantiert wurde. Ferner müsse die Hochrangigkeit des Forschungsvorhabens für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn nachgewiesen werden. Die ethische Vertretbarkeit sei durch eine Zentrale Ethikkommission zu prüfen. Eine gesetzlich legitimierte Kontrollbehörde habe sicherzustellen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein dritter Antrag von 26 Abgeordneten mehrerer Fraktionen ist mit "Verantwortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin" ( 14/8103) überschrieben. Empfohlen wird eine Regelung für den Import embryonaler Stammzelllinien, so dass der Import für Forschungsvorhaben zur Grundlagenforschung oder zur Entwicklung diagnostischer und therapeutischer Verfahren möglich ist. Voraussetzung sei, dass es sich dabei um im Rahmen der künstlichen Befruchtung nicht genutzte Embryonen handelt, die für hochrangige Forschungszwecke selbstlos gespendet wurden. Auch müsse eine Kommission dem Forschungsprojekt unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten zugestimmt haben. Eine künstliche Befruchtung allein zu Forschungszwecken sei auszuschließen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein zentrales Stammzellregister einzurichten. Für den Fall, dass nach "einem angemessenen Zeitraum" und nach dem dann geltenden Stand von Medizin und Wissenschaft die Forschung mit importierten embryonalen Stammzellen nicht den für die Entwicklung von Therapien gegen schwere Krankheiten gewünschten Erfolg bringt, sollte das Embryonenschutzgesetz weiterentwickelt werden. In der Begründung heißt es, das Gebot, menschliches Leben zu schützen, beinhalte nicht nur die Verpflichtung, sich Eingriffen in das menschliche Leben zu enthalten, sondern auch, von unheilbaren Krankheiten bedrohtes Leben zu bewahren. Es gebe keinen Grund dafür, den nach dem Embryonenschutzgesetz bereits heute zulässigen Import von embryonalen Stammzelllinien zu verbieten.