Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen strategischer Terrorismusbekämpfung
Berlin: (hib/WOL) Auch Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit müssen sich in die Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung einfügen. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/8019) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/7851). Danach kommen insbesondere Projekte und Programme zur kurzfristigen Krisenbewältigung sowie strukturbildende und -erhaltende Friedenssicherungsvorhaben in Betracht. Laut Antwort geht es dabei um Bereiche der Nothilfe und Ernährungssicherung, Vorhaben zum Aufbau demokratischer Strukturen sowie zur Förderung der Zivilgesellschaft, der Menschenrechtsarbeit und der zivilen Konfliktbearbeitung.
Neben Maßnahmen zur Förderung kultureller Identität und einem interkulturellen Dialog vor dem Hintergrund sozialer Integration und Toleranz wird auch die Stärkung von Kooperationen im Sicherheitssektor der Partnerländer genannt. Dies gelte besonders im Hinblick auf demokratisch und rechtsstaatlicher Einbindung, Demoralisierung und Kleinwaffen. Zu den nachgefragten Kosten wird dargelegt, für die Absicherung mehrjährig laufender Vorhaben im Rahmen des Antiterrorpaketes der Bundesregierung stünden die bereits für den Einzelplan 23 reservierten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von mindestens 40 Millionen € sowie möglicherweise noch nicht reservierte Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.