Verbot für Laubbläser wegen Lärmschutz in Wohngebieten vorgesehen
Berlin: (hib/WOL) Soweit der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des Lärms von im Freien betriebenen Geräten und Maschinen ein Betriebsverbot für Laubbläser und Laubsammler vorsieht, bezieht sich dieses vor allem auf reine und allgemeine Wohngebiete. Dies erklärt die Regierung in der Antwort ( 14/8054) auf eine Kleine Anfrage derFDP ( 14/7873). Die Begründung des Entwurfs beziehe sich darauf, dass diese besonders lauten Geräte überwiegend im gleichen Wohnumfeld eingesetzt und nicht nur gelegentlich betrieben würden. Dies stelle eine Ursache für erhebliche Lärmbelästigungen der Wohnbevölkerung dar. Hinsichtlich der Kosten und Zahlen wird erklärt, das Marktvolumen im Mittel der letzten vier Jahre läge bei etwa 180.000 Stück für tragbare Geräte und 15.000 fahrbaren Geräte pro Jahr. Der Neuwert bei tragbaren Geräten wird mit etwa 100 DM angegeben und mit rund 5.000 DM für andere Geräte. Der Anteil der tragbaren Elektrogeräte betrage dabei 87 Prozent des Gesamtvolumens.