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042/2002
Datum: 20.02.2002
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heute im Bundestag - 20.02.2002

Experten weitgehend für Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen(Anhörung)/

Berlin: (hib/STT) Verkehrsexperten sprechen sich weitgehend dafür aus, dir Donau zwischen Straubing und Vilshofen auszubauen. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen hervor, die die Sachverständigen für eine am heutigen Mittwoch stattfindende öffentliche Anhörung vorgelegt haben. Die Fahrrinnen- und Abladetiefe müsse vergrößert werden, da die technische Entwicklung im Binnenschiffbau in Richtung immer größerer Schiffseinheiten gehe, so Detlef Bütow vom Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen. Knapp 70 Kilometer lang ist das "Nadelöhr" der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Bei niedrigem Wasserstand müssten lange Wartezeiten in Kauf genommen oder die Schiffe "geleichtert" werden, erklärt Volker Renner vom Europäischen Entwicklungszentrum für Binnen- und Küstenschifffahrt. Das ziehe eine Umladung eines Teil der Güter auf andere Verkehrsmittel nach sich, wodurch hohe Kosten entstünden. Auch sei das Unfallrisiko in diesem Donauabschnitt besonders hoch, da auch Schiffe mit zu hoher Abladetiefe versuchten, die kritischen Stellen in langsamer Fahrt zu durchqueren. Im Jahr 1999 seien 4,1 Millionen Tonnen in den bayrischen Donauhäfen umgeschlagen worden, für das Jahr 2015 würden rund 8 Millionen Tonnen prognostiziert. Nach einem Ausbau der Donau mit einer Mindestabladetiefe von 2,50 Metern könne die Jahresumschlagsmenge auf über 14 Millionen Tonnen erhöht werden, so Heinz Hofmann, der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Binnenschifffahrt. Der Direktor der Bundesanstalt für Wasserbau, Hans-Heinrich Witte plädiert für den Ausbau der Donau mit mehreren Staustufen. Nur diese könne eine hohe Verlässlichkeit der Fahrwassertiefe sicher stellen. Zugleich könne durch die größere Fahrrinnenbreite das Havarie-Risiko deutlich gesenkt werden. Auch der Hochwasserschutz sei damit dauerhaft gewährleistet.

Prof. Hubert Weiger vom Bund Naturschutz in Bayern hingegen erklärt, dass nur ein Ausbau ohne Staustufen in Frage komme. Der betroffene Streckenabschnitt sei als Naturschutzgebiet anerkannt. Ein großer Ausbau ginge nicht, da er zu einer irreparablen Beeinträchtigung des auentypischen Gebietes führen würde. Pflanzen- und Tierwelt würden in erheblichem Maße gestört. Insbesondere die dort beheimateten Fließgewässerfischarten seien durch einen Ausbau mit Staustufen in ihrem Bestand gefährdet. Der Main-Donau-Vertrag von 1921 über den Ausbau sei auch heute noch gültig und der Bund und der Freistaat Bayern hätten Rechte und Pflichten daraus übernommen, schreibt Peter Badura von der Ludwig-Maximilian-Universität in München. So seien sie für einen verkehrs- und bedarfsgerechten Ausbau verpflichtet. Eine einseitige Kündigung oder Änderung des Vertrages sei nicht möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_042/04
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