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154/2002
Datum: 12.06.2002
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heute im Bundestag - 12.06.2002

Kommunen fordern Korrektur der Fehlentwicklungen bei den Gemeindefinanzen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Eine "grundlegende Korrektur der Fehlentwicklungen" im geltenden Gemeindefinanzsystem hat der Deutsche Städtetag gefordert. Wie aus seiner Stellungnahme zur heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses hervorgeht, muss die Reform sowohl am Gemeindesteuersystem als auch bei den Ausgabelasten, vor allem den Soziallasten der Städte, ansetzen. Die Anhörung hat um 10 Uhr im Raum 3 S 001 des Reichstagsgebäudes begonnen. Ihr liegen Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/8025), der CDU/CSU ( 14/7442, 14/7787), der FDP ( 14/7326) und der PDS ( 14/7993) zu Grunde. Vorrang hat für den Städtetag die Modernisierung der Gewerbesteuer mit dem Ziel, dass Großbetriebe wieder zur Finanzierung der städtischen Aufgaben beitragen. Der Kreis der Steuerpflichtigen müsse auf möglichst alle örtlichen Wirtschaftseinheiten einschließlich der freien Berufe verbreitert werden. Eine Abschaffung der Gewerbesteuer wird abgelehnt. Kurzfristige Korrekturen zur Stärkung des Gewerbe- und Körperschaftssteueraufkommen seien unumgänglich. Begrüßt wird, das der Bundesfinanzminister eine Kommission zur Vorbereitung einer Gemeindefinanzreform einsetzen will. Für den Deutsche Städte- und Gemeindebund kommt es darauf an, dass bei der Reform alle kommunalrelevanten Steuern behandelt werden. Der Einbruch bei der Gewerbesteuer um 11,5 Prozent im letzten Jahr habe die Probleme noch einmal zu Tage treten lassen. Der Deutsche Landkreistag weist darauf hin, dass die Lage der kommunalen Finanzen auch deshalb so prekär sei, weil sich sämtliche Reformvorhaben in der Vergangenheit einseitig an den Belangen vor allem der Wirtschaft ausgerichtet hätten.

Professor Martin Junkernheinrich von der Universität Trier fordert eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, einem großen Kreis von Steuerpflichtigen und einem kommunalen Hebesatzrecht. Sie würde die starken Aufkommensunterschiede der verbliebenden Gewerbeertragssteuer vermeiden und zu mehr Steuergerechtigkeit unter den zahlenden Unternehmen führen. Für die Sozialhilfe empfiehlt Junkernheinrich eine Kombination aus der Rückführung sozialhilfefremder Ausgaben in das Sozialversicherungssystem, einer Finanzierungsbeteiligung des Bundes und dem Ausbau der Sozialhilfeansätze im kommunalen Finanzausgleich. Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister von Nürnberg, stimmt den Forderungen von CDU/CSU und PDS, die Gewerbesteuerumlage zu senken, zu. Als problematisch sieht er das Auseinanderdriften zwischen armen und reicheren Städten an, das oft bei den steuerschwachen Städten noch durch hohe Sozialhilfebelastungen verstärkt werde. Für die Einbeziehung des Problemblocks Sozialhilfe-Arbeitslosenhilfe-Arbeitslosigkeit in die Arbeit der eingesetzten Kommission plädiert Arndt Schwendy vom Sozialamt der Stadt Köln. Als Folge dauerhafter Arbeitslosigkeit stiegen nicht nur die Aufwendungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern auch in anderen sozialen Bereichen.

Für den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) darf der Verteilungskampf der föderalen Ebenen nicht auf dem Rücken der Wirtschaft ausgetragen werden. Die "Verzahnung" von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sei ein Schritt in die richtige Richtung, müsse allerdings zu einer "Einsparrendite" führen, die vor allem den Kommunen zugute kommt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält es für erforderlich, die bisherige Gewerbesteuer durch eine "kommunale Einkommen- und Gewinnsteuer" zu ersetzen. Damit werde Ja zu einer eigenen kommunalen Steuerquelle mit Hebesatzrecht der Gemeinden, aber Nein zur einseitigen Inanspruchnahme von Unternehmen gesagt. Eine solche Steuer würde nach Meinung des BDI den Belangen der Unternehmen und der Gemeinden auf Dauer steuerlich gerecht, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_154/01
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