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155/2002
Datum: 12.06.2002
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heute im Bundestag - 12.06.2002

"Tarifverhandlungen über Ost-West-Lohnangleichung nicht vorgreifen"

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder/

Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hat am Mittwochmittag einen Antrag der PDS abgelehnt, ostdeutsche Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst bis zum Jahre 2007 stufenweise auf das Niveau der alten Bundesländer anzuheben ( 14/8791). Außer den Antragstellern votierten alle Fraktionen gegen die Empfehlungen der PDS. Diese hatte von der Regierung verlangt, die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Voraussetzungen für eine stufenweise Anhebung zu schaffen. Für die Löhne und Gehälter von Bundesbediensteten bedeute dies eine jährliche durchschnittliche Erhöhung um etwa zwei Prozent in den Jahren von 2003 bis 2007. Dem Bundestag und der Öffentlichkeit solle die Regierung einen Stufenplan dazu vorlegen. Ferner solle sie bei den ostdeutschen Landesregierungen für ein abgestimmtes Vorgehen bei der Angleichung der Tarife im öffentlichen Dienst werben. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS bei Enthaltung der FDP lehnte der Ausschuss zudem einen Antrag der CDU/CSU ab, der sich auf die PDS-Vorlage bezog. Auch danach sollten die Einkommens- und Besoldungssysteme in Ost und West bis 2007 stufenweise angeglichen werden. Alle Berufseinsteiger sollten ab sofort 100 Prozent der West-Besoldung erhalten. Im Übrigen sei das Niveau in jährlichen Schritten von jeweils zwei Prozent anzuheben, beginnend mit 92 Prozent 2003 bis zu 100 Prozent im Jahr 2007. Gleichzeitig sollten die Honorare bei den freien Berufen in den genannten Schritten erhöht werden. Für die Beamtenbesoldung und die Zulagenregelungen sei zu prüfen, so die Union, ob und inwieweit es möglich sei, für die neuen Länder Öffnungsklauseln zu schaffen, die eine Bezahlung zulassen, welche von der geltenden Stufenregelung zur Angleichung der Ostbesoldung abweicht. Diese Maßgaben sollte der Bundesinnenminister zur Grundlage der Tarifverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes machen und anschließend für das Beamtenrecht übernehmen. Die PDS unterstellte der Regierung mangelnden Willen, einen Tarifvertrag bis 2007 auszuhandeln. Den Öffnungsklauseln erteilte sie eine Absage.

Die Sozialdemokraten betonten die gemeinsame Auffassung, dass es bis 2007 eine Angleichung bei Löhnen und Gehältern geben sollte. Sie verwiesen auf die Anhörung des Ausschusses zu diesem Thema, in der Vertreter der Länder und Kommunen sich skeptisch zur Bezahlbarkeit geäußert und geraten hatten, die Angleichung mit Reformelementen im öffentlichen Dienst zu verknüpfen. Würde man den PDS-Vorschlägen folgen, würde sich der Bund bereits vor Eintritt in die Tarifverhandlungen verpflichten. Auch könne der Bund die Einkommensverhältnisse für die Länder und Kommunen nicht präjudizieren. Ferner würden im Tarifvertrag nicht nur die Einkommensverhältnisse selbst, sondern auch Rahmenbedingungen geregelt. Jeder Versuch, eine Tarifpartei vor Tarifverhandlungen an Lohnentwicklungsraten zu binden, würde die Tarifhoheit unterminieren. Die Fraktion wies auch den Vorschlag eines verbindlichen Stufenplans durch die CDU/CSU zurück. Dies sei auf Grund der Tarifautonomie nicht möglich. Die Bundesregierung ergänzte, ein Vorauseilen des Bundes auf dem Gesetzgebungs- oder Verordnungsweg für Beamte würde von anderen Tarifpartnern als Präjudizierung der Tarifverhandlungen gewertet. Bei den Tarifverhandlungen gehe es um mehr als das Definieren von Prozentsätzen. Beispielsweise müsse auch an die Versorgungsleistungen gedacht werden. Als schwierig bewertete die Regierung den Vorschlag, eine Öffnungsklausel für Beamte einzuführen, weil es so nicht zu einer hundertprozentigen Angleichung zwischen Ost und West käme, sondern zu einer Spaltung zwischen Beamten auf der einen und Arbeiter und Angestellten auf der anderen Seite.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_155/07
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