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238/2002
Datum: 25.10.2002
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heute im Bundestag - 25.10.2002

Gesamtbelastung durch ionisierende Strahlung unverändert

/Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/NEI) In Lebensmitteln aus Waldgebieten finden sich noch durch den Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl hervor gerufene stark erhöhte Cäsium-137-Werte. Die aus dem Unfall resultierende Gesamtbelastung ging jedoch von 0,11 Millisievert (mSv) im Jahr 1986 auf weniger als 0,015 im Jahr 2001 zurück. Dies geht aus dem Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung ( 14/9995) vorgelegt hat. Die Gesamtbelastung durch ionisierende Strahlung in Deutschland sei mit 4,1 mSv gegenüber dem Vorjahr unverändert. Dabei habe die natürliche Strahlenexposition im Mittel 1,2 mSv pro Jahr betragen. 0,3 mSv entfielen dabei auf die Aufnahme natürlich radioaktiver Stoffe mit der Nahrung. Die zivilisatorisch veränderte natürliche Strahlenexposition liege bei einer durchschnittlichen effektiven Dosis von etwa 0,9 mSv pro Jahr. Die effektive Dosis der zivilisatorischen Strahlenexposition lag bei etwa 2 mSv pro Einwohner und Jahr, der größte Beitrag wurde durch die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in der Medizin verursacht, heißt es in dem Bericht weiter. Der Beitrag von Atomkraftwerken und sonstigen kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik sei auch im Jahr 2001 deutlich unter einem Prozent geblieben. Laut Bericht hat sich auch die berufliche Strahlenexposition gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Danach lag die Zahl der beruflich strahlenexponierten Personen bei ungefähr 316 000. Wesentlich betroffen sei zum Beispiel das Flugpersonal durch die Exposition der Höhenstrahlung.

Zum ersten Mal enthalte der Bericht Informationen über den Bereich "Nichtionisierende Strahlen", dem die Bevölkerung durch die fortschreitende technische Entwicklung in immer größerem Umfang ausgesetzt sei. Laut einer bayerischen Studie bleibe die Exposition der Bevölkerung mit niederfrequenten Magnetfeldern, wie sie von feststehenden Niederfrequenzanlagen sowie von Haushaltsgeräten emittiert werden, unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Eine statistische Auswertung der Daten des Bundesamtes für Strahlenschutz und desUmweltbundesamtes über die tägliche UV-Strahlung lasse auf einen leichten Anstieg dieser Strahlung schließen. Die Grenzwerte für feststehende Hochfrequenzanlagen wurde nach Aussage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Jahr 2000 nicht überschritten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_238/01
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