Über Beratungsstand zum Lamfalussy-Verfahren Auskunft geben
Berlin: (hib/VOM) Nach dem Beratungsstand zum so genannten Lamfalussy-Verfahren in der Rechtsetzung der EU im Bereich der Wertpapiere erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/784). Das nach dem früheren Präsidenten des Europäischen Währungsinstitutes benannte Verfahren sieht den Angaben zufolge vor, dass der Rat und das Europäische Parlament in dem ihnen übertragenen Bereich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens nur noch Rahmenrichtlinien beschließen. Die technischen Details werden dagegen von Regelungsausschüssen ausgearbeitet, von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem so genannten Komitologie-Ausschuss beschlossen. Im Oktober letzten Jahres sei vorgeschlagen worden, dieses Verfahren auf die Bereiche Banken und Versicherungen einschließlich Pensionsfonds sowie Finanzkonglomerate und damit auf die gesamte EU-Finanzmarktrechtsetzung auszudehnen, stellt die Fraktion fest. Die Erfahrungen mit dem Verfahren seien jedoch nicht unumstritten im Hinblick auf die demokratische Kontrolle, so die Union. Die Bundesregierung soll die bisherigen Erfahrungen bewerten und sagen, ob sich Verbesserungen ergeben haben, die den Erfordernissen der demokratischen Kontrolle und der Marktnähe gerechter werden als die ursprünglich beschlossenen Verfahrensweisen. Sie soll sich auch dazu äußern, ob im Lamfalussy-Verfahren ein Rückholrecht des Europäischen Parlaments verankert werden kann, um die demokratische Kontrolle zu verbessern. Schließlich soll die Regierung angesichts dieser Probleme begründen, warum sie eine Ausweitung des Verfahrens auf die genannten Bereiche mitträgt. Die Fraktion interessiert zudem, was die Regierung unternimmt, um die Ansiedlung der Sekretariate der Lamfalussy-Kommittees in Deutschland anzustreben.