hib-Meldung
291/2004
Datum: 25.11.2004
heute im Bundestag - 25.11.2004
Bessere Zeiten für die soziale Pflegeversicherung erwartet
15/4125) vorliegt. Trotz der defizitären
Entwicklung in den letzten Jahren verfügte die
Pflegeversicherung den Regierungsangaben zufolge Ende 2003 noch
über einen Mittelbestand von rund 4,24 Milliarden Euro. Von
den Leistungsarten habe nach wie vor das Pflegegeld die
größte Bedeutung. Im Jahresdurchschnitt 2003
wählten 49 Prozent der Empfänger diese Leistungsart,
heißt es weiter. 27 Prozent hätten sich für
vollstationäre Pflege entschieden, zehn Prozent für eine
Kombinationsleistung, neun Prozent für Pflegesachleistung und
drei Prozent für vollstationäre Pflege in
Behinderteneinrichtungen. Die übrigen Leistungsarten wie
Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, häusliche Pflege bei
Verhinderung der Pflegeperson hätten entsprechend ihrem
Charakter als ergänzende oder zeitlich befristete Leistung nur
ein geringes Gewicht. Die Verteilung auf die Leistungsarten
unterscheidet sich laut Bericht deutlich nach den Pflegestufen: So
bestehe in der Pflegestufe I ein deutliches Übergewicht des
Pflegegeldes, in der Pflegestufe II nehme dagegen dessen Bedeutung
zugunsten der Kombinationsleistung und der vollstationären
Pflege ab, in der Pflegestufe III sei schließlich die
vollstationäre Pflege die wichtigste Leistungsart. Am
stärksten von der Pflegebedürftigkeit seien hochbetagte
Menschen betroffen, so die Regierung weiter. Am Jahresende 2003
waren nach diesen Angaben bei den ambulant Pflegebedürftigen
rund 44 Prozent älter als 80 Jahre, im stationären
Bereich rund 63 Prozent.
Berlin: (hib/BES) Nach Erwartungen der Bundesregierung wird sich
die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung in den
nächsten Jahren wieder verbessern. Gleichwohl werde dadurch
zunächst nur der Anstieg der Defizite gebremst, es bleibe
jedoch genügend Zeit, die Finanzgrundlagen der
Pflegeversicherung zu stabilisieren, schreibt die Bundesregierung
im dritten Bericht über die Entwicklung der
Pflegeversicherung, der nun als Unterrichtung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_291/02